Familiennachzug für Syrer immer schwieriger
14. Juli 2016Für Asylbewerber aus Syrien gibt es in Deutschland offensichtlich wachsende Hindernisse, um in den Genuss des vollen Flüchtlingsstatus zu kommen. Laut aktuellen Asylstatistiken erhalten immer mehr Syrer nur noch den eingeschränkten Status eines subsidiären Schutzes. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf Anfrage bestätigte, betraf dies im Juni 10.224 von 23.103 Entscheidungen über die Anträge syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge und damit fast die Hälfte aller Fälle. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte diese Entwicklung scharf.
"Die politisch forcierte Entscheidungspraxis des Bamf verhindert, dass Tausende ihre Familien legal nachholen können", hieß es in einer Erklärung von Pro Asyl. Dies führe dazu, dass viele "auf Jahre hinaus getrennt bleiben".
Hintergrund ist die von Union und SPD durchgesetzte Neuregelung, mit der ab dem Stichtag 17. März 2016 für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz das Recht auf Familiennachzug ausgesetzt wurde. Bis dahin konnten anerkannte Flüchtlinge Mitglieder der Kernfamilie wie Ehepartner oder minderjährige Kinder nach Deutschland nachholen. Die SPD hatte ihre Zustimmung damals damit begründet, dass davon sowieso nur wenige Syrer betroffen wären. "Der Trend geht in die andere Richtung", widersprach Pro Asyl jetzt erneut.
Den Vorwurf "politischer Einflussnahme" auf die Bamf-Entscheidungen begründete die Organisation damit, dass 2014 der Anteil lediglich subsidiär Geschützter unter den Syrern nur 13,6 Prozent betragen habe, während der großen Mehrheit der höhere Flüchtlingsstatus auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen wurde. "Die Schlechterstellung syrischer Asylsuchender beim gewährten Schutzstatus entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage und ist allein Ausdruck politischen Willens", warf Pro Asyl der Bundesregierung vor.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wurde im Asylpaket vom März festgeschrieben. Flüchtlingsorganisationen und Kirchen hatten diese lang umstrittene Regelung scharf kritisiert. Das Bundesamt erläuterte, dass seit dieser Reform Anträge syrischer Flüchtlinge nicht mehr im schriftlichen Schnellverfahren entschieden werden. Dabei hatten Syrer in der Regel Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Seit Mitte März wird nun wieder jeder Einzelfall geprüft.
Die Entscheidungspraxis hat sich seitdem offensichtlich sehr verändert. Machten im Januar Entscheidungen für subsidiären Schutz nur 0,4 Prozent, im März 1,8 Prozent aller beendeten Verfahren aus, waren es im April bereits 9,3 Prozent, im Juni nun 23,4 Prozent bezogen auf alle Anträge.
SC/mak (afp, epd)