Hopp-Beleidigung: Sportgericht droht BVB-Fans
2. November 2018Kein Punktabzug, dafür ein dreijähriges Stadionverbot auf Bewährung: Nach dem wiederholten massiven Fehlverhalten der Anhänger von Borussia Dortmund hat das DFB-Sportgericht ein Zeichen gesetzt. Das dreiköpfige Gremium unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz verurteilte den BVB wegen der üblen Beleidigungen gegen den Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp zu einem Ausschluss seiner Fans in den nächsten drei Gastspielen bei Hoffenheim, sollten sich die Fans des Tabellenführers bis zum Ende einer Bewährungsfrist am 30. Juni 2022 erneut etwas zu Schulden kommen lassen.
Für einen Spielabbruch
"Ob es zum Teilausschluss kommt, ist fraglich. Wir haben ihn nicht verhängt, weil es wirkungsvoller ist, eine solche Strafe anzudrohen. Die Dortmunder Fans können sich jetzt nur selbst ausschließen. Wenn sie sich bewähren, kommt es nicht dazu", sagte Lorenz in seiner Urteilsbegründung. Zugleich empfahl er für die Zukunft in ähnlichen Fällen, wie sie sich zuletzt auch im Bundesligaspiel Dortmund gegen Hertha BSC mit 45 Verletzten oder beim Pokal-Auftritt des Hamburger SV in Wiesbaden ereignet hatten, einen Spielabbruch. "Das wird die Fans eher disziplinieren als unsere Urteile", sagte der 67-Jährige.
50.000 Euro Geldstrafe
Der BVB wurde zudem mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro und weiteren Auflagen belegt. Bis zum Ende der Saison 2021/22 müssen die Schwarz-Gelben bei Spielen im Kraichgau mindestens 50 qualifizierte eigene Ordner einsetzen. Darüber hinaus ist die Verwendung von großen Fahnen sowie von Bannern, Blockfahnen und Doppelhaltern in Pflichtspielen gegen Hoffenheim in diesem Zeitraum verboten.
Das Sportgericht ahndete damit die Vorfälle im Bundesligaspiel am 22. September, als Dortmunder Fans Hopp wüst beschimpft und ein etwa zehn mal zehn Meter großes Banner ausgerollt hatten, welches das Konterfei des 78-Jährigen hinter einem Fadenkreuz zeigte. Die Dortmunder Vereinsführung hatte sich umgehend im Namen des Klubs entschuldigt.
ml/dvo (dpa, SID)