Homosexualität in Kenia weiter verboten
24. Mai 2019Das Urteil war international mit Spannung erwartet worden. Denn die Aufhebung der entsprechenden Strafrechtsparagrafen hätte möglicherweise Auswirkungen andere afrikanische Länder gehabt. In mehr als 30 weiteren Staaten sind ähnliche Bestimmungen gültig, die noch aus der britischen Kolonialzeit stammen.
Nach Ansicht der Richter in Nairobi stellen die Gesetze in Kenia keine gezielte Diskriminierung dar und sind daher mit der Verfassung vereinbar. Weiter führten sie aus, in letzter Konsequenz ebne eine Aufhebung des Verbots gleichgeschlechtlicher Handlungen den Weg zu homosexuellen Partnerschaften, was dem Geist der Verfassung widerspräche. Die Kläger hatten sich auf das Recht auf Privatsphäre, die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot berufen.
Geschlechtsverkehr entgegen der "natürlichen Ordnung" kann dem kenianischen Strafgesetzbuch zufolge mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Dabei wird nicht unterschieden, ob diese zwischen homo- oder heterosexuellen Personen vorgenommen werden. Unter Berufung darauf werden in Kenia Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle verfolgt.
Stigmatisierung
Die Gesetze werden zwar selten angewendet, sie belegen Homosexuelle jedoch mit einem Stigma. Viele wollen sich wegen des Verbots nicht outen. Angehörigen fällt es deshalb häufig schwer, die Homosexualität von Verwandten oder Freunden zu akzeptieren.
In Indien hatte der Oberste Gerichtshof im vergangenen Jahr ein ähnliches Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hatten die kenianischen Richter eine weitere Anhörung zugelassen und mehr Zeit für die Prüfung der Unterlagen veranschlagt, um die Parallelen zu studieren. Urteile in anderen Ländern hätten aber keine unmittelbare Auswirkung auf die Rechtslage in Kenia, betonten die Richter in der Urteilsverkündung.
uh/rb (dpa, afp, epd)