Oberstes Gericht prüft Yukos-Prozesse
25. Dezember 2013Der Vorsitzende des Obersten Gerichts, Wjatscheslaw Lebedew, hatte überraschend eine Überprüfung der zwei Strafverfahren gegen Michail Chodorkowski, den früheren Chef des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos, angewiesen. Die Prüfung der beiden Prozesse von 2005 und 2010 werde in den kommenden zwei Monaten erfolgen, sagte ein Gerichtssprecher. Als Begründung verwies er auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im Juli Verfahrensmängel im ersten Prozess gegen Chodorkowski und seinen Geschäftspartner Platon Lebedew kritisiert hatte.
Das Oberste Gericht ordnete für das erste wegen Steuerhinterziehung geführte Strafverfahren gegen die beiden Angeklagten an, die damals festgesetzte Zahlungsforderung von 17,5 Milliarden Rubel (rund 388 Millionen Euro) zu überprüfen. Dabei geht es im Wesentlichen um eine vom Gericht festgesetzte Steuerschuld, die Chodorkowskis Yukos-Konzern unterschlagen haben soll.
Ein positives Zeichen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte im Sommer nach einer Beschwerde der Anwälte Chodorkowskis festgestellt, dass die russischen Richter diese Summe ohne gesetzliche Grundlage angesetzt hätten. Demnach muss der einstige Oligarch nicht aus seinem Privatvermögen für die Steuerschulden seines Unternehmens haften.
Außerdem lässt Russlands höchster Richter auch das zweite Urteil vom 27. Dezember 2010 wegen Öldiebstahls überprüfen.
Chodorkowskis Anwälte bezeichneten die Entscheidung des Obersten Gerichts als positives, wenn auch nur vorläufiges Zeichen. Es sei möglich, dass ihr Sohn nach Russland zurückkehren könne, wenn die vom Staat geforderte Summe gestrichen werde, sagte Chodorkowskis Mutter, Marina Chodorkowskaja, der Agentur Interfax. Allerdings hätten viele Berufungsverfahren mit Enttäuschungen geendet.
Zukunft offen
Chodorkowski hatte in Berlin erklärt, dass die angebliche Steuerschuld der Hauptgrund sei, weshalb er nicht in seine Heimat zurückkehren könne. Er hatte auch seine Hoffnung geäußert, dass seine Klage gegen die Zahlungsforderung in seinem Sinne entschieden werde. Zu konkreten Zukunftsplänen äußerte er sich nicht. Diese wollte er mit seiner aus der Schweiz zu ihm nach Berlin gereisten Familie besprechen. Ein Visum für die Schweiz hat er beantragt.
Der 50-Jährige war am vergangenen Freitag überraschend von Präsident Wladimir Putin begnadigt und kurz darauf entlassen und nach Berlin geflogen worden. Sein ehemaliger Geschäftspartner Lebedew befindet sich allerdings weiterhin in Haft. Bei der Begnadigung spielte der frühere deutsche Außenminister Hans -Dietrich Genscher (FDP) eine entscheidende Rolle. Die Freilassung Chodorkowskis wurde allgemein als Versuch interpretiert, das Image Russlands vor den im Februar anstehenden Olympischen Winterspielen in Sotschi aufzubessern.
gmf/qu (afp, dpa, rtr)