Historisches Urteil im NSU-Prozess
11. Juli 2018Als einer der ersten deutschen Politiker kommentierte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) das Urteil. Nur wenige Minuten nach der Verkündung twitterte er unter dem Hashtag #keinSchlusstrich, die Taten der rechten Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), seien nicht wiedergutzumachen: "Gegen Intoleranz und Hass braucht es die Vielfalt unserer offenen Gesellschaften."
Innenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte, das Urteil dürfe "kein Schlusspunkt" sein. Auch Politiker der Oppositionsparteien im Bundestag äußerten sich zwar positiv zu dem Urteil, forderten gleichzeitig jedoch mehr Aufklärung. Der Fraktionschef der Grünen, Anton Hofreiter, sieht vor allem die Rolle des deutschen Inlandsgeheimdienstes als fragwürdig an: "Der Verfassungsschutz hat massenhaft Akten geschreddert. Der Verfassungsschutz hat in allen Untersuchungsausschüssen gemauert."
Auch die Linken-Bundestagsabgeordnete Petra Pau sprach sich dagegen aus, jetzt einen Schlussstrich zu ziehen. Sie forderte die Bundesanwaltschaft auf, die laufenden Ermittlungsverfahren fortzuführen - vor allem, um mögliche Unterstützer-Netzwerke der NSU-Terroristen weiter auszuleuchten.
Die Türkei fordert von den deutschen Behörden, den Rassismus in Deutschland und Europa kompromisslos zu bekämpfen. Der Sprecher des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan kritisierte das Urteil im Münchner NSU-Prozess. Es
sei "alles andere als zufriedenstellend", sagte Ibrahim Kalin der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu.
Beate Zschäpe: Besondere Schwere der Schuld
Mehr als 430 Tage lang hatte das Oberlandesgericht in München verhandelt, in einem der längsten und aufwändigsten Indizienprozesse. Nach fünfeinhalb Jahren verkündete der Vorsitzende Richter Manfred Götzl dann am Vormittag das Urteil: Lebenslange Haft für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Da in dem Urteil gleichzeitig die besondere Schwere der Schuld erklärt wurde, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
In dem Prozess hatte sich Zschäpe als Frau dargestellt, die an den Taten der NSU-Terrorgruppe nicht beteiligt war, sondern nur eine Art Mitläuferin. Der heutige Schuldspruch verurteilt sie jedoch als Mittäterin, als mitschuldig an der Ermordung von zehn Menschen und weiteren Terroranschlägen.
Angehörige fordern weitere Aufklärung
Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, rief zu Solidarität mit Betroffenen und Hinterbliebenen der Anschläge auf. "Ich hoffe, dass die heutige Urteilsverkündung ein weiterer Schritt für die Betroffenen und Angehörigen ist, das Erlebte zu verarbeiten".
Für die Hinterbliebenen sei das Urteil ein wichtiger Schritt, erklärte Gamze Kubasik, die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik. Sie hoffe aber, "dass auch alle weiteren Helfer des NSU gefunden und verurteilt werden. Wenn das Gericht ehrlich ist, wird es auch noch sagen, dass Lücken geblieben sind. Solange diese Lücken bleiben, können meine Familie und ich nicht abschließen", so Kubasik laut einer von ihren Anwälten verbreiteten Mitteilung.
Die beispiellose Mordserie des NSU
Das Auffliegen des NSU im November 2011 hatte ein politisches Beben in Deutschland ausgelöst - weil eine rechtsextreme Terrorzelle jahrelang unbehelligt von den Behörden im Untergrund leben und mordend durch die Republik ziehen konnte. Fast 14 Jahre lang hatte Zschäpe mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten sie neun Männer türkischer oder griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende verletzt wurden. Zwar gibt es keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentierte, Zschäpe habe "alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt". Dieser Argumentation ist das Gericht mit seinem Urteil gefolgt.
Auch die fünf Mitangeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie das Terrortrio unterstützt und bei dessen Taten teilweise Beihilfe geleistet haben.
Verteidigung kündigt Einspruch an
Zschäpes fünf Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Die Verurteilung wegen Mittäterschaft sei "juristisch nicht haltbar", so Mathias Grasel. Seine Mandantin sei "nachweislich an keinem Tatort" gewesen und habe "nie eine Waffe abgefeuert oder eine Bombe gezündet". Verteidiger Wolfgang Heer sagte, die Begründung des Gerichts sei "ausgesprochen dünn".
Das letzte Wort im NSU-Prozess ist also noch nicht gesprochen, das liegt voraussichtlich beim Bundesgerichtshof, der das Münchner Urteil erst noch bestätigen muss.