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Herbe Niederlage Pechsteins vor BGH

7. Juni 2016

Der Bundesgerichtshof erklärt die Schadenersatzklage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Weltverband ISU für unzulässig. Der Fall wird nicht neu aufgerollt. Die Sportgerichtsbarkeit darf aufatmen.

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Pechstein am BGH. Foto: dpa-pa
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat in ihrem jahrelangen Prozess-Marathon eine bittere Niederlage einstecken müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) für unzulässig. Das höchste deutsche Zivilgericht widersprach in seinem Urteil der Einschätzung des Oberlandesgerichts München. Dessen Urteil wird aufgehoben, der Fall wird nicht neu aufgerollt. Pechstein hatte die ISU auf rund fünf Millionen Euro verklagt. Das Landgericht München hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war die fünfmalige Olympiasiegerin erfolgreich vor das Oberlandesgericht gezogen. Die ISU war als unterlegene Partei anschließend beim BGH in Revision gegangen.

Pechstein: "Menschen zweiter Klasse"

"Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Wir Sportler nicht. Das zeigt, dass wir vor Gericht Menschen zweiter Klasse sind", sagte Pechstein nach dem Urteil des Karlsruher Gerichts. "Ich hatte immer einen festen Glauben in die deutsche Justiz. Der hat jetzt aber einen Dämpfer erhalten." Pechstein kündigte an, eine Sportlergewerkschaft zu gründen. Ihr Anwalt Thomas Summerer verkündete: "Das war noch nicht das letzte Wort." Das Pechstein-Lager will nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen und hatte schon im Vorfeld erklärt, zur Not auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Sperre ohne positiven Dopingtest

Pechstein war 2009 von der ISU aufgrund auffälliger Blutwerte ohne positiven Befund bei einem Dopingtest zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden und hatte unter anderem die Olympischen Winterspiele 2010 in Vancouver verpasst. Da ihr dadurch nicht nur zahlreiche Sponsoren verloren gingen und sie mehrere Hunderttausende Euro in medizinische Gutachten und juristische Prozesse investieren musste, stellte sie die Schadenersatzklage vor zivilen Gerichten. Zuvor hatte sie auf Sportgerichtsebene alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Pechstein hatte Doping immer bestritten. Die Eisschnellläuferin führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.

Hätte der BGH zugunsten Pechsteins entschieden, wäre die Sportschiedsgerichtbarkeit ingesamt in Frage gestellt worden. Athleten, die sich vom Internationalen Sportgerichshof CAS in Lausanne ungerecht behandelt fühlen, hätten die Urteile dann auch vor deutschen Zivilgerichten anfechten können. Nach Angaben des BGH sind dafür nach internationalem Recht jedoch nur schweizerische Gerichte zuständig. Der CAS hatte 2009 die ISU-Sperre Pechsteins bestätigt. Vor dem Schweizer Bundesgericht war die deutsche Eisschnellläuferin 2010 mit ihrem Revisionsantrag gescheitert.

IOC freut sich über "Rechtssicherheit"

Das Internationale Olympische Komitee äußerte sich zufrieden über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. "Das Urteil trägt damit zur Rechtssicherheit im Kampf gegen Doping bei", sagte ein IOC-Sprecher. Ähnlich äußerten sich Bundesinnenminister Thomas de Maiziére und Michael Vesper. "Unabhängig von der Entscheidung des BGH tut es uns für Claudia Pechstein persönlich leid, dass ihr langer Kampf um Schadensersatz vor deutschen Zivilgerichten nicht erfolgreich war", ergänzte Vesper.

sn/asz (dpa, sid)