"Helden von Barmbek" für Zivilcourage geehrt
2. August 2017Lebensrettend und "unheimlich mutig" sei es gewesen, was die Männer geleistet hätten, sagte Hamburgs Polizeipräsident Ralf Meyer in der Hansestadt. "Hier gibt es kein Wenn, und hier gibt es kein Aber: Bei dieser Art des aggressiven Täters, der wie in Rage war, gab es nur diesen einen Weg, ihn zu stoppen", sagte Meyer. Das sei gut und richtig gewesen und habe weiteres Leid vermieden.
Der Polizeipräsident würdigte die Männer als "Helden von Barmbek". Sie wurden mit dem Ian-Karan-Preis für Zivilcourage ausgezeichnet. Dieser ist mit insgesamt 3500 Euro dotiert. Bei den Männern handelt es sich laut Polizei und Presseberichten unter anderem um einen Türken, einen Deutschen sowie Männer aus Afghanistan und Tunesien. Der Ian-Karan-Preis ist nach einem früheren Hamburger Senator für Wissenschaft und Arbeit benannt. Dieser stiftete die Auszeichnung.
Mit Stühlen gegen Messerstecher
Am Freitag voriger Woche hatte der 26-jährige Ahmad A. in einem Supermarkt in Hamburg-Barmbek einen 50-Jährigen getötet und sieben Menschen mit einem Küchenmesser zum Teil schwer verletzt. Die nun geehrten Männer verfolgten den Täter, bewarfen ihn mit Stühlen und anderen Gegenständen und setzten ihn schließlich außer Gefecht. Unmittelbar darauf nahmen Polizisten den abgelehnten Asylbewerber fest. In den Medien wurde sie danach als "Helden von Barmbek" gefeiert.
Die Ermittler gehen inzwischen von einem islamistischen Anschlag aus, den Ahmad A. als Einzeltäter verübte. Demnach radikalisierte sich der zudem als psychisch labil geltende Mann kurz vor der Tat. Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. Ihren Angaben nach wollte der Mann als "Märtyrer" sterben. Hinweise auf Komplizen oder Kontakte zu Terrorgruppen gibt es bisher nicht.
Aus für Fristenregelung?
Inzwischen peilt die Bundesregierung nach der gescheiterten Abschiebung des späteren Messerangreifers von Hamburg an, die bisherige Fristenregelung abzuschaffen. Dieses Verfahren habe sich als "nicht wirklich praktikabel" erwiesen, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene Palästinenser sollte schon im Jahr 2015 nach Norwegen zurückgeschickt werden, wo er bereits einen Asylantrag gestellt hatte. Seine Abschiebung scheiterte aber daran, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damals die Frist für das Wiederaufnahmeersuchen an Norwegen um einen Tag verpasste.
Die Ministeriumssprecherin verwies auf die damalige Überlastung der Behörde sowie auf die Komplexität des Verfahrens. Bei der geplanten Reform der Dublin-Verordnung gebe es deshalb "erste Überlegungen", diese Fristenregelung abzuschaffen.
kle/qu (dpa, afp)