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Hass im Netz: BKA erwartet 150.000 Verfahren

11. Januar 2022

Im Kampf gegen Hass im Netz rechnen Polizei und Justiz mit einer großen Zahl von Ermittlungen. Grund ist das reformierte sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das ab Februar gilt.

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Symbolbild | Hate Speech im Netz
Bild: Sean Gallup/Getty Images

Nach derzeitiger Schätzung der Verantwortlichen ist jährlich mit rund 250.000 Meldungen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu rechnen. Diese Meldungen würden etwa 150.000 Strafverfahren nach sich ziehen, sagte ein Sprecher des Bundeskriminalamtes (BKA) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Anfang Februar beginnt die Arbeit

Die "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" mit rund 200 Beamtinnen und Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen, "um eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen".

Zwar gehe das BKA derzeit davon aus, dass  Facebook und Google vorerst keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden, sagte der Sprecher weiter. Unabhängig davon würden jedoch "weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzer der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen", hieß es.

Die Melde-Frage ist noch nicht geklärt

Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen. Facebook und Google bezeichnen es jedoch als unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen. Sie klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres - sowohl im Eilverfahren wie auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin im August entschieden, bis zur abschließenden Entscheidung nicht auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen.

haz/AR (epd, rtr, afp, dpa)