Haftstrafe im Prozess um Folter in Syrien
24. Februar 2021Eyad A. wurde wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung schuldig gesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Es ist das erste Urteil im weltweit ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat.
Der nach Deutschland geflohene und hier festgenommene 44-jährige Eyad A. war Agent des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien. Er soll Mitarbeiter einer Unterabteilung gewesen sein und im Herbst 2011 den Transport von 30 festgenommenen Demonstranten in Damaskus begleitet haben, die bereits auf der Fahrt zum Gefängnis geschlagen worden sein sollen. Nach Überzeugung der Anklage wusste er bei der Festnahme der Menschen von der systematischen Folter im Gefängnis.
Urteil gegen Hauptangeklagten steht noch aus
Gegen den Hauptangeklagten in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz wird voraussichtlich bis zum Herbst weiter verhandelt. Der 58-jährige Anwar R. gehörte laut Anklage ebenfalls dem syrischen Geheimdienst von Machthaber Baschar al-Assad an.
Der Prozess läuft seit April 2020. Das Verfahren gegen die beiden Angeklagten war in der vergangenen Woche aufgespalten worden.
Wegweisendes BGH-Urteil im Januar
Erst Ende Januar hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Grundsatzurteil dazu gefällt, inwieweit Funktionsträger fremder Staaten in Deutschland verurteilt werden dürfen. Dem Urteil zufolge dürfen deutsche Ermittler gegen ausländische Kriegsverbrecher vorgehen und sie in Deutschland vor Gericht bringen. Funktionsträger fremder Staaten wie Armeeangehörige oder Geheimdienstmitarbeiter genießen demzufolge keine Immunität.
Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Denn ein gegenteiliges Urteil hätte mit ziemlicher Sicherheit das Ende der deutschen Vorreiterrolle bei der Ahndung von Kriegsverbrechen in Syrien bedeutet. Der auch international vielbeachtete Prozess in Koblenz hätte höchstwahrscheinlich vor dem Aus gestanden. Und auch Ermittlungen gegen neue Verdächtige wären im Keim erstickt worden.
Verfolgung nach dem Weltrechtsprinzip
Die Grundlage dafür, dass deutsche Ermittler überhaupt ausländische Kriegsverbrecher jagen dürfen, ist das sogenannte Weltrechtsprinzip: Die Täter sollen nirgendwo Zuflucht finden können. Verfolgt werden alle Straftaten nach dem 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit - solange sie einen Bezug nach Deutschland haben.
Beim Syrien-Konflikt ist das besonders oft der Fall, weil Opfer wie Täter hier als Flüchtlinge Aufnahme gefunden haben. Gleichzeitig gibt es im Moment keine realistische Aussicht, die Gräueltaten vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen; denn dafür bräuchte es die Stimmen Chinas und Russlands im UN-Sicherheitsrat.
gri/sti (afp, dpa)