Haftbefehl gegen RAF-Terroristin aufgehoben
23. Dezember 2009Eine Beschwerde der 54-jährigen Verena Becker hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Mittwoch (23.12.2009) ausgelöst. Das Gericht in Karlsruhe sieht keinen ausreichenden Haftgrund, auch wenn die Verdachtsmomente gegen Verena Becker weiterhin bestehen blieben. Daher ordneten die Richter an, Becker aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Kein "wesentlicher Fluchtanreiz"
Becker wird dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verdächtigt. Aufgrund der besonderen Konstellation des Falles hat Becker nach Auffassung der Richter auch bei einer Verurteilung keine so hohe Strafe zu erwarten. Daher gehen die Richter nicht von einem "wesentlichen Fluchtanreiz" aus. Zudem sprächen die persönlichen Verhältnisse dagegen, dass sie sich dem Verfahren entziehe, hieß es.
Becker war im August verhaftet worden, weil von ihr laut Bundesanwaltschaft DNA-Spuren an damaligen Bekennerschreiben der RAF gefunden worden waren. In ihrer Wohnung waren zudem Unterlagen sichergestellt worden, in denen sich Becker mit dem Buback-Attentat auseinandergesetzt haben soll.
Ausreichende Beweise für eine Anklage
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass sie im Frühjahr 2010 Anklage gegen Verena Becker erheben wird. Bundesanwalt Rainer Griesbaum gab sich Mitte Dezember zuversichtlich, dass die Beweise für eine Anklage ausreichten. Seit Mitte April 2008 wird gegen Becker wegen einer möglichen Mittäterschaft am Mord an Buback und zwei Begleitern ermittelt. Der Verdacht, dass sie selbst als Todesschützin auf dem Tatmotorrad saß, hat sich allerdings nicht bestätigt.
Verena Becker war einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1989 wurde sie begnadigt.
Autorin: Sabine Faber (dpa, afp, rtr)
Redaktion: Christian Walz