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Politik

Gutachter bleibt dabei: Zschäpe schuldfähig

30. Mai 2017

Seit Dezember streiten sich drei Gutachter darum, wie die Persönlichkeit der mutmaßlichen NSU-Terroristin einzuschätzen ist. Gutachter Saß bekräftigte seinen Befund, Zschäpe sei voll schuldfähig und weiterhin gefährlich.

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Verhandlungstag im NSU Prozess Ein Schild mit der Aufschrift Angeklagte Zschaepe
Bild: Imago/S. Widmann

Der vom Gericht als Sachverständiger eingesetzte Psychiater Henning Saß hat die Kritik zweier Kollegen an seinem Gutachten über die mutmaßliche Rechtsterroristin des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) zurückgewiesen. Er bleibe bei seinen Befunden, sagte Saß im Oberlandesgericht (OLG) München. Er sehe bei Beate Zschäpe keine Anzeichen für eine Persönlichkeitsstörung. Allerdings ist seine Befragung noch nicht beendet und soll Ende Juni fortgesetzt werden.

Saß hatte Zschäpe für voll schuldfähig erklärt. Unter Umständen könne sie auch in Zukunft noch gefährlich sein. Dagegen waren Zschäpes zwei Verteidigergruppen mit je einem eigenen Psychiater vorgegangen und hatten versucht, Saß' Befunde zu widerlegen.

Als Reaktion auf die Methodenkritik des Bochumer Psychiaters Pedro Faustmann an seinem Gutachten sagte Saß, er habe auch nach "nochmaliger kritischer Durcharbeitung" seiner Unterlagen keine Gründe gefunden, seine Einschätzungen zu verändern. 

Verhandlungstag im NSU Prozess Die Angeklagte Beate Zschaepe
Zschäpe am 351. Verhandlungstag (7.3.2017) mit ihrem Anwalt Mathias GraselBild: Imago/S. Widmann

Der Psychiater Joachim Bauer, der Zschäpe in der Haft besuchen und mit ihr sprechen durfte, hatte ihr zum Beispiel eine "abhängige Persönlichkeitsstörung" attestiert und sie für vermindert schuldfähig erklärt. Zschäpe sei hochgradig abhängig von ihrem Freund und Komplizen Uwe Böhnhardt gewesen, so Bauer. Er bescheinigte ihr eine "erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit".

Das Gegengutachten des Freiburger Psychiaters Joachim Bauer habe - so Saß - auch für seine eigene Expertise Bedeutung, weil Zschäpe mit ihm gesprochen und damit neue Eindrücke geliefert habe. Auch diese änderten aber nichts am Ergebnis seines Gutachtens. Einem Gespräch mit Saß hatte sich Zschäpe stets verweigert.

Gleichberechtigte Mittäterin

Zschäpe ist die Hauptangeklagte im seit Mai 2013 laufenden Prozess um die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund". Dem NSU gehörten außerdem die durch Suizid ums Leben gekommenen mutmaßlichen Extremisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos an. Zschäpe soll fast 14 Jahre mit den beiden Gesinnungsgenossen im Untergrund gelebt haben. Die beiden Männer sollen während dieser Zeit zehn Menschen ermordet haben, neun aus rassistischen Motiven. Zschäpe, als einzig überlebendes Mitglied des rechtsextremen Trios, ist der Mittäterschaft an allen Verbrechen angeklagt. Der seit vier Jahren laufende NSU-Prozess befindet sich in seiner Schlussphase, die Beweisaufnahme soll bald abgeschlossen werden.

qu/ww (dpa)