Gutachten: Corona-Ausgangssperre unzulässig
21. April 2021Gegenwind für ihren umstrittenen Corona-Kurs ist die Bundeskanzlerin gewöhnt. Angela Merkel verweist dann stets auf die Erkenntnisse ihrer medizinischen und wissenschaftlichen Berater. Deren Warnungen vor einer Überlastung des Gesundheitssystems und der ständige Streit mit den Bundesländern über den vermeintlich richtigen Weg raus aus der Pandemie haben die Regierungschefin zur sogenannten "Notbremse" greifen lassen. Deshalb wird das Infektionsschutzgesetz im Schnellverfahren verschärft, der Bundestag stimmte am Mittwoch zu.
Kernpunkt ist eine Ausgangssperre, die ab einer bestimmten Corona-Infektionszahl zentral von der Bundesregierung angeordnet werden kann. Bislang sind dafür die 16 Bundesländer zuständig – und die handeln alles andere als einheitlich. Davon haben viele Menschen in Deutschland – salopp formuliert – die Nase voll. Sie wünschen sich einen strengeren Lockdown, wie aus dem aktuellen Deutschlandtrend hervorgeht. Auch deshalb dürfte Merkel glauben, mit ihrem Vorstoß richtig zu liegen. Wenn es um die Stimmung in der Bevölkerung geht, mag das zutreffend sein. Rechtlich hingegen sieht es ganz anders aus: "Unzulässig" lautet die Einschätzung der Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold.
Die Professorin von der Universität Flensburg (Schleswig-Holstein) hat im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die geplanten Grundrechtseingriffe analysiert – und lehnt sie komplett ab. Besonders problematisch findet sie, dass das Verhältnis zwischen Regierenden und Regierten "auf den Kopf gestellt wird". Bislang habe sich der Staat für Eingriffe in Grundrechte rechtfertigen müssen, "nicht die Bürgerinnen für ihre Grundrechtsausübung". Die geplante Ausgangssperre greife aber in eine ganze Reihe von Grundrechten ein – Mangold zählt sie auf: Ehe- und Familienfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Handlungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, Berufs- und Eigentumsfreiheit.
Erlaubter Spaziergang oder auf dem Weg zur Party?
Klingt abstrakt, hat aber in jedem Einzelfall einen konkreten Hintergrund. Dabei berücksichtigt die Grundgesetz-Expertin die vielen Ausnahmen von der geplanten Ausgangssperre: medizinische Notfälle, Berufstätigkeit, Spaziergänge bis Mitternacht – die jedoch nur allein. Diese Ausnahmen seien "sehr unbestimmt" und würfen eine Vielzahl von Einzelfragen auf. Ein Beispiel: "Wenn ich erlaubterweise bis Mitternacht draußen spazieren gehe, lässt sich das rein äußerlich nicht vom Heimweg nach einer verbotenen Privatparty unterscheiden." Ob die Polizei dann Gründe für einen Aufenthalt im Freien anerkenne oder ein Bußgeld verhänge, sei "unabsehbar".
Mangold hält eine Ausgangssperre in der geplanten Form auch deshalb für unverhältnismäßig, weil in die Zeit zwischen 10 Uhr abends und 5 Uhr morgens nur sieben Prozent der Mobilität eines ganzen Tages fielen. Davon wiederum dürfte das meiste aufgrund der zahlreichen Ausnahmen erlaubt sein, vermutet die Verfassungsrechtlerin. Die Ausgangssperre sei eine "weitere Regulierung des Privatlebens". Allerdings sei das nur erforderlich, "wenn nicht mildere, aber gleich geeignete Mittel zur Verfügung stehen". Solche Mittel gibt es nach Mangolds Überzeugung aber durchaus: "Anstatt die Bürgerinnen mit einer nächtlichen Ausgangssperre in ihren Grundrechten zu beschränken, wäre die Regelung des Arbeitslebens weniger invasiv und dabei voraussichtlich ungleich effektiver."
"Der Inzidenzwert 100 ist ein politischer Kompromiss"
Zulässig wäre eine Ausgangssperre nur in einem "schlüssigen Gesamtkonzept". Das aber vermisst die Professorin beim Blick auf den vorgesehenen Grenzwert für Ausgangssperren. "Der Inzidenzwert 100 ist ein politischer Kompromiss und nicht vom Zweck des Infektionsschutzes getragen." Sie stützt sich dabei ausdrücklich auf die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI), das für eine erfolgreiche Bekämpfung der Corona-Pandemie Inzidenzwerte von maximal 35 anstrebt. So aber hält die Gutachterin die beabsichtigte "Notbremse" für "unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig".
Warum die Bundesregierung trotz aller rechtlicher Bedenken an ihrem Plan festhält, kann sich Anna Katharina Mangold "nicht so recht erklären". Sie verweist auf die "seltene Einmütigkeit" von Verfassungsrechtlern und Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Auch Aerosolforscher bezweifeln Sinn und Nutzen einer nächtlichen Ausgangssperre. "Als Bürgerin spekuliere ich, dass die Regierung den Eindruck von Tätigkeit vermitteln möchte."
Der Weg vor das Bundesverfassungsgericht ist vorgezeichnet
Ulf Buermeyer, Geschäftsführer der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, teilt diesen Eindruck: "Es scheint so zu sein, dass das Arbeitsleben weitgehend unantastbar ist." Die Politik habe bei der Setzung von Prioritäten ihre Spielräume überschritten. Ausgangssperren hätten "absehbar" massivste Grundrechtsbeeinträchtigungen zur Folge, könnten aber zur Bekämpfung der Pandemie "allenfalls in ganz geringer Weise" etwas beitragen.
Buermeyer befürchtet sogar, dass die Regierung das Gegenteil bewirken könnte, nämlich "wenn sie die Leute veranlasst, sich drinnen zu treffen, was bekannterweise viel gefährlicher ist als draußen." Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht das alles ganz anders: Sie rechtfertigte ihr Vorgehen am vergangenen Freitag im Bundestag damit, die "Notbremse" sei "dringend" und "überfällig". Deshalb soll das Gesetz auch schon in dieser Woche beschlossen werden. Der Bundestag stimmte bereits am Mittwoch zu, der Bundesrat (Länderkammer) befasst sich am Donnerstag damit. Und anschließend wird es vor Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht landen. Damit rechnet nicht nur die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Freien Demokraten (FDP), Opposition im Bundestag, lassen daran keinen Zweifel.