"Goldene Bulle" von UNESCO geadelt
8. Dezember 2014Dem Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt am Main wird am 8.12.2014 die Ernennungsurkunde zur Aufnahme der "Goldenen Bulle" in das UNESCO-Weltdokumentenerbe überreicht. Der Festakt findet im Rahmen eines Symposiums statt. Es existieren insgesamt sieben Ausführungen des mittelalterlichen Gesetzestextes. Fünf Fassungen befinden sich in Deutschland und zwei in Österreich. Für jede Ausgabe gibt es einen eigenen Festakt. In Österreich wurde im Juni gefeiert, für die Münchener und Nürnberger Schriften fand die Zeremonie im Juli statt. Nun ist Frankfurt an der Reihe.
Das wichtigste Verfassungsdokument
Die Unesco hatte bereits im Juni 2013 über die Aufnahme der "Goldenen Bulle" in das "Memory of the World"-Register entschieden. Der Gesetzestext von 1356 stelle das wichtigste Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation dar, hieß es in der Begründung für die Aufnahme. Die Bulle wurde von Kaiser Karl IV. erlassen und hatte bis zum Ende des Reiches im Jahre 1806 Bestand. Die Schrift regelte unter anderem die Modalitäten zur Wahl und Krönung der römisch-deutschen Könige. Benannt ist das Buch nach dem Siegel (Bulle), das aus Goldblech gefertigt ist.
Dokumente vor dem Vergessen sichern
Das Weltdokumentenerbe-Programm der UNESCO existiert seit 1992. Es hat sich zur Aufgabe gemacht, historisch wichtige Dokumente digital zu sichern und vor dem Vergessen zu bewahren. Neben Büchern oder Handschriften werden auch Bild- und Tondokumente in die Liste aufgenommen. Insgesamt umfasst sie 300 Dokumente aus allen Teilen der Welt. Deutschland ist im Register mit 17 Einträgen vertreten, darunter die Gutenberg-Bibel, Beethovens Neunte Symphonie und das Nibelungenlied.
hjh/nf (dpa/unesco)