Gipfel-Lexikon
28. August 2002Agenda 21
Die Agenda 21 ist das Kernstück der Ergebnisse der Rio-Konferenz von 1992. In 40 Kapiteln werden alle wesentlichen Politikbereiche, die für eine nachhaltige Entwicklung notwendig sind, angesprochen. Die Agenda 21 enthält detaillierte Handlungsempfehlungen für die Gestaltung und Sicherung einer lebenswerten Welt für gegenwärtige und künftige Generationen. Auf nationaler Ebene erstellte Aktionspläne sollen ebenso zur Umsetzung der Agenda 21 beitragen wie die jeweils im kommunalen Bereich zu entwerfende Lokale Agenda 21. 178 Staaten, darunter auch Deutschland, haben den Leitfaden mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verabschiedet.
Brundtland-Bericht
1983 beschloss die UN-Generalversammlung die Einsetzung der "Weltkommission für Umwelt und Entwicklung" unter Leitung der norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland. Diese Kommission sollte einen globalen Aktionsplan für langfristige Umweltstrategien ausarbeiten, um neue Perspektiven für die Zusammenführung der Themen "Entwicklung" und "Schutz natürlicher Ressourcen" zu entwerfen. Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts der Kommission, "Our common future" ("Unsere gemeinsame Zukunft") 1987 wurde das Konzept der "Nachhaltigen Entwicklung" (Sustainable Development) als Leitgedanke der Empfehlungen erstmals einer breiteren Öffentlichkeit bekannt und fand prominent Eingang in die weiteren Diskussionen zum Thema "Umwelt und Entwicklung".
Deklaration von Rio
Eine 1992 getroffene Vereinbarung von 27 wesentlichen Grundsätzen, die im Bereich Umwelt und Entwicklung das Verhalten der Staaten untereinander und von Staaten gegenüber ihren Bürgern bestimmen sollen. Hierzu gehören das Recht auf Entwicklung, die Notwendigkeit der Armutsbekämpfung und angemessener Bevölkerungspolitik, sowie das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip.
Entwicklungshilfeausschuss der OECD (Development Assistance Committee, DAC)
1961 von den Mitgliedsländern der OECD eingerichteter Ausschuss, der unter anderem Normen und Zielvorgaben der entwicklungspolitischen Tätigkeit der Mitgliedsländer erarbeitet, diese regelmäßig überprüft und detaillierte Statistiken veröffentlicht. Die 22 Mitgliedsländer bringen rund 95 % der öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen der Industrieländer auf.
Kommission für nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development , CSD)
Eine auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro ins Leben gerufene Kommission, die den wirksamen Folgeprozess der Konferenz gewährleisten soll. Im Vordergrund steht die Überprüfung der nationalen und internationalen Umsetzung der Rio-Beschlüsse, insbesondere des umwelt- und entwicklungspolitischen Aktionsprogramms Agenda 21 einschließlich ihrer finanziellen Aspekte. Die CSD tagt seit 1993 in der Regel einmal jährlich für 2 Wochen im UN-Hauptquartier in New York.
Kyoto-Protokoll
Auf der 3. Konferenz der Unterzeichnerstaaten der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) 1998 in Kyoto wurde das Kyoto-Protokoll verabschiedet, in dem erstmals verbindliche Verpflichtungen zur Reduzierung bzw. Begrenzung von Treibhausgasemissionen festgeschrieben wurden. Von 2008 bis 2012 sollen in den entwickelten Ländern die Werte von 1990 um durchschnittlich 5,2 % unterschritten werden. Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es von mindestens 55 Staaten ratifiziert worden ist und dadurch gleichzeitig mindestens 55 % der 1990 von Industrieländern ausgestoßenen CO2-Emissionen abgedeckt sind. Die EU und die meisten anderen Vertragsstaaten (Ausnahme: USA) streben an, das Kyoto-Protokoll noch im Jahr 2002 zu ratifizieren.
Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development)
Nationaler Nachhaltigkeitsrat
Der 2001 konstituierte Rat für nachhaltige Entwicklung Deutschlands soll in erster Linie den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beraten, Beiträge für eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten, realistische Umsetzungsstrategien für die praktische Politik und konkrete Projekte zur Umsetzung vorschlagen. Zudem soll er eine zentrale Funktion im gesellschaftlichen Dialog zur Nachhaltigkeit wahrnehmen. Die 17 Mitglieder des Rates sind Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft.
Nichtregierungsorganisationen / NRO (Non-Governmental Organisations, NGO)
Auf private Initiative hin gegründete Gruppierungen, Vereine, Gesellschaften und Organisationen (z.B. Frauen- oder Umweltverbände), die weder einer Verwaltung noch einer Regierung angehören sowie nicht profitorientiert arbeiten.