Gericht macht Weg für 5G-Auktion frei
15. März 2019Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte Eilanträge der Provider Telefónica, Vodafone und Deutsche Telekom ab. Auch ein gesonderter Eilantrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-Debitel scheiterte. Die Firmen hatten damit erzwingen wollen, dass zunächst die Rahmenbedingungen des Ausbaus geändert werden, bevor die 5G-Auktion starten kann. Durch die Ablehnungen der Eilanträge, die unanfechtbar sind, kann die Versteigerung nun wie geplant am Dienstag kommender Woche beginnen.
Provider wehren sich gegen Versorgungsauflagen
Die Netzagentur freute sich über die Entscheidung des Gerichts und "die deutliche inhaltliche Bestätigung unserer Position". Telefónica bedauerte die Entscheidung. Vodafone will den Beschluss zunächst auswerten und sich noch nicht zu Details äußern, teilte das Unternehmen mit. Eine Sprecherin der Mobilcom-Debitel-Mutter Freenet erklärte, das Unternehmen sei überrascht, dass der Eilantrag abgewiesen worden sei: "Eine genaue Bewertung der Entscheidung können wir erst nach Vorlage der Entscheidungsgründe abgeben."
Die Provider hatten sich vor dem Gericht unter anderem gegen Versorgungsauflagen gewehrt, die die künftigen Frequenzanbieter nach dem Willen der Netzagentur erfüllen sollen. Diese müssen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgen. Die Unternehmen hielten diese Vorgaben für unzumutbar. Zudem prangern die Netzbetreiber das von das Netzagentur erlassene sogenannte Verhandlungsgebot an. Aus ihrer Sicht könnte so eine Regelung dazu führe, dass sie Wettbewerber auf ihr Netz lassen müssen und ihre Investitionen in neue Mobilfunkmasten dadurch entwertet würden.
Verwaltungsgericht: Erhebliches öffentliches Interesse geht vor
Die Kölner Richter folgten der Argumentation der Netzbetreiber nicht: Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Ausbauregeln seien "nach dem in den Eilverfahren gewonnen Erkenntnisstand rechtmäßig", befanden sie. Zudem wiesen sie darauf hin, dass eine zeitnahe Versteigerung der Frequenzen "ein erhebliches öffentliches Interesse" habe. "Die von den Klägern geltend gemachten Argumente hätten demgegenüber geringeres Gewicht.
Ganz beendet ist der juristische Widerstand der Mobilfunkbranche gegen die staatlichen Ausbauregeln noch nicht, die Ende 2018 eingereichten Klagen sind weiterhin anhängig beim Verwaltungsgericht. Allerdings bekommen sie nun keine aufschiebende Wirkung. Durch die scharfe inhaltliche Ablehnung der Firmen-Kritik dürfte die Gerichtsentscheidung aber ein Fingerzeig sein, dass die Hauptsacheverfahren ebenfalls zum Scheitern verurteilt sind.
Netzbetreiber geben nicht auf
Der Telefónica-Sprecher deutete aber an, dass seine Firma das Hauptsacheverfahren durchfechten will. "Nach Abschluss eines dieser regulär weiterlaufenden Gerichtsverfahren gegen die Vergaberegeln könnte weiterhin der Fall eintreten, dass eine bereits stattgefundene Auktion basierend darauf rückabgewickelt werden müsste", sagte er. Dies könnte dem Netzausbau weit mehr schaden, als dies eine Verschiebung der Auktion und zeitnahe Neufassung der Vergaberegeln getan hätte, sagte der Telefónica-Sprecher.
5G ist vor allem für die deutsche Industrie wichtig. Die 5. Mobilfunkgeneration - daher das Kürzel 5G - hat hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und Latenzzeiten nahe null, der Datentransfer erfolgt also nahezu in Echtzeit. Dies ist wichtig für autonomes Fahren oder die Telemedizin, bei denen selbst minimale Verzögerungen schwere Folgen haben könnten. Für Privatkunden spielt 5G hingegen noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten mobilen Anwendungen auch mit dem aktuell schnellsten kommerziell angewandten Standard - 4G oder LTE - gut laufen. Allerdings sind die bisherigen LTE-Netze auch lückenhaft.
ww/stu (afp, dpa, rtr)