Berufungsprozess gegen Pistorius kommt
13. März 2015Ex-Sportstar Oscar Pistorius muss sich in einem Berufungsverfahren dem Vorwurf des Mordes stellen. Richterin Thokozile Masipa sagte in Johannesburg, die Einwände seiner Anwälte seien nicht ausreichend. Die Anwälte des wegen fahrlässiger Tötung verurteilten beinamputierten Sprinters wollten eine Berufung verhindern. Die Staatsanwaltschaft hingegen will in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Mordes erreichen.
Im neuen Prozess keine neuen Zeugen mehr
Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch eine geschlossene Badezimmertür getötet. Der heute 28-Jährige beteuert, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet. Im vergangenen Jahr war Pistorius einer Verurteilung wegen Mordes entgangen. Stattdessen hatte er wegen fahrlässiger Tötung fünf Jahre Haft erhalten.
Nach der Entscheidung von Richterin Masipa wird der Fall Pistorius nun im Laufe dieses Jahres letztinstanzlich von einem höheren Gericht in Bloemfontein verhandelt. Der Berufungsprozess würde keine neuen Zeugen hören, sondern sich auf die Prozessunterlagen der ersten Instanz stützen. Nach dem im vergangenen Jahr verhängten Strafmaß könnte der frühere Superstar schon nach zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden.
Staatsanwalt: Urteil "auf schockierende Weise" zu milde
Staatsanwalt Gerrie Nel hatte bei einer Anhörung im Dezember gesagt, das bisherige Strafmaß sei "auf schockierende Weise" zu milde. Pistorius habe genau gewusst, was er tat, als er mehrfach durch die Badezimmertür schoss. Deswegen müsse er wegen Mordes verurteilt werden.
Pistorius wurden als Kind beide Beine amputiert. Mit Hilfe von Hightech-Prothesen machte er bei Paralympics und auch bei den Olympischen Spielen 2012 in London Furore.
sti/uh (dpa, afp, ape)