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Georgien verklagt Russland in Straßburg

29. März 2007

Tiflis wirft Moskau vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die systematische Diskriminierung georgischer Bürger vor. Anlass ist die massenhafte Ausweisung von Georgiern aus Russland im vergangenen Jahr.

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Ungewöhnliche Staatenklage vor dem Straßburger GerichtshofBild: AP

Das Justizministerium Georgiens hat die Russische Föderation vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verklagt, und zwar wegen menschenunwürdiger Behandlung georgischer Bürger Ende des Jahres 2006. Beweise gebe es genug, heißt es aus Tiflis. Die Absicht, die Russische Föderation zu verklagen, kam dort vor etwa einem halben Jahr auf, Anfang November 2006. Damals warf der russische Außenminister Sergej Lawrow dem georgischen Präsidenten Micheil Saakaschwili vor, "spekulative Parallelen zu ziehen, zwischen dem, was mit den Georgiern in Russland geschehe und dem judenfeindlichen Vorgehen der zaristischen Regierungen in der Epoche des russischen Reiches".

Die georgischen Behörden erklärten im Gegenzug, Russland müsse für die Hetze, die gegen Bürger Georgiens Ende vergangenen Jahres geführt worden sei, die Verantwortung übernehmen. Bekanntlich hatten sich die russisch-georgischen Beziehungen im September 2006 nach einem Spionageskandal verschlechtert. Mehrere russische Offiziere wurden in Georgien der Spionage verdächtigt und vorübergehend festgenommen. Moskau war daraufhin in einer breitangelegten Aktion gegen illegale Einwanderer aus Georgien vorgegangen, die mit deren Ausweisung aus Russland endete.

Befragung beweist politische Motive

Vor einer Woche erklärte der georgische Justizminister Giorgij Kawtaradse auf einer Sitzung des vorübergehend eingesetzten Parlamentsausschusses für Angelegenheiten aus Russland deportierter Personen, das Justizministerium Georgiens habe bereits 450 Personen befragt, die aus Russland abgeschoben worden seien. Obwohl ein Teil der Befragten den Wunsch geäußert hatte, die von ihnen weitergegebenen Informationen nicht zu veröffentlichen, verfügt das Ministerium über 150 Videoaufnahmen und 200 Seiten Textmaterial.

Die Anwälte Georgiens werden von ausländischen Experten unterstützt, unter anderem von einer britischen Kanzlei. "Es gibt allen Grund, zu hoffen, dass einer solchen Klage vom Straßburger Gericht stattgegeben wird", erklärte der Anwalt Boris Grusd. Er betonte den politischen Charakter der Verfolgung georgischer Bürger und stützt sich dabei auf gemeinsame Beratungen zwischen Vertretern der Abteilung des Innenministeriums in Sankt Petersburg, der Einwanderungsbehörden und den Gerichten. Sie führten in Listen speziell Bürger Georgiens auf, was auf Diskriminierung hindeute.

Verstoß gegen Menschlichkeit

"Wir betonen vor allem den moralischen Aspekt der Sache. Gerade der war für die gesamte Bevölkerung Georgiens der schmerzvollste und beleidigendste. Die Georgier wurden auf unmenschliche Art aus Russland ausgewiesen", sagte im Rundfunk die Vorsitzende des Menschenrechts-Ausschusses des georgischen Parlaments, Elena Tewtoradse. Sie betonte, dass in der Klage trotzdem auch auf materielle Verluste georgischer Bürger während ihrer Deportation hingewiesen werde.

Experten schließen nicht aus, dass Russland als Antwort ebenfalls in Straßburg eine Klage einreichen wird, wegen gesetzwidrigen Vorgehens der georgischen Behörden gegen russische Bürger. Russland ist seit 1996 Mitglied des Europarates und unterliegt damit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Georgien trat 1999 der europäischen Organisation bei. Eine Staatenklage vor dem Gerichtshof für Menschenrechte ist außergewöhnlich. Seit seiner Gründung im Jahr 1959 hat das Straßburger Gericht erst über drei Klagen dieser Art entschieden.

Leonid Sokolnikow
DW-RADIO/Russisch, 27.3.2007, Fokus Ost-Südost