Gemeinsame Agrarpolitik - ein Rückblick
14. Juni 2013Die GAP oder Gemeinsame Agrarpolitik der 27 EU-Länder existiert seit 1962. Konzipiert wurde sie in der Nachkriegszeit. Sie sollte die Landwirtschaft wieder ankurbeln und Stabilität für die europäischen Bauern garantieren.
Heute macht die GAP circa 40 Prozent des EU Haushaltes aus und finanziert sich durch Steuergelder. Mit ihr unterstützt die EU Landwirte durch Agrarsubventionen und ist verantworlich für die Qualität europäischer Lebensmittel. Mittlerweile soll sie sich zusätzlich um die Entwicklung von Landschaften und ländlichen Gebieten kümmern. Wie sich die Agrarpolitik der EU zusammensetzt, entscheidet ein Zusammenschluss des EU Parlaments, der Kommission und des Ministerrats der Europäischen Union.
Hier einige historische Eckpunkte der GAP:
1962: Gegründet mit dem Ziel, eine weitere Hungersnot in Europa zu verhindern. Bald überwiegen jedoch wirtschaftliche Interessen.
1980: Milchseen und Butterberge. Die Zeit der Überproduktion, in der Lebensmittel wie Milchprodukte und Rindfleisch so stark gefördert werden, dass sie in Massen gelagert werden und die Weltpreise verzerren. 1978 produziert die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft über 50 Prozent des Milchpulvers auf der Welt.
1992: Preisunterstützungen werden reduziert und Direktzahlungen an die Landwirte eingeführt. Umweltschutz wird zum ersten Mal als Bereich der Agrarwirtschaft berücksichtigt. So sollen Landwirte weniger Monokulturen anbauen, Teile des Landes für natürliches Wachstum stilllegen und bei der Aufforstung von Wäldern helfen.
2003: Landwirte werden von nun an nach Fläche bezahlt, um die Förderung einzelner Produkte zu stoppen. Zudem werden verschiedene Umweltmaßnahmen zur Pflicht. So werden Zahlungen an Landwirte gekürzt, wenn sie Umwelt- und Tierschutzregeln nicht einhalten.
2013: Im Juni 2013 kommen Mitglieder der Europäischen Kommission und dem Europaparlament zu einem endgültigen Entschluss, der nun noch von dem Rat der Europäischen Minister verabschiedet werden muss. Die neuen Regeln treten ab 2014 in Kraft.
Hauptquelle: European Comission.