Gefängnisstrafe für Brandanschlag auf Synagoge in Ulm
16. Januar 2024Zwei Jahre und neun Monate Haft - so lautet das Urteil des Landgerichts Ulm gegen einen 47-jährigen Mann. Der türkische Staatsbürger wurde der versuchten schweren Brandstiftung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Die Richterinnen und Richter gingen zugleich von einer antisemitisch motivierten Tat aus.
Laut Feststellung des Gerichts hatte der Angeklagte im Juni 2021 Benzin entlang einer Wand der Synagoge in Ulm verteilt und dieses entzündet. Das jüdische Gotteshaus geriet jedoch nicht in Brand. Ein Polizist konnte die Flammen mit einem Feuerlöscher eindämmen. An der Fassade entstanden Brandflecken, ein Fenster wurde durch Ruß verschmutzt. Der Sachschaden betrug mehrere tausend Euro.
Gericht folgt der Anklage
Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte in dem Verfahren auf eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Der nach der Tat in die Türkei ausgereiste Beschuldigte sei freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt und habe sich für das Verbrechen entschuldigt, begründete sie den entsprechenden Antrag. Im Juli 2023 war der Angeklagte über den Flughafen Stuttgart im Bundesland Baden-Württemberg wieder nach Deutschland eingereist. Er wurde festgenommen.
Zur Tat hatte der zuvor in Ulm lebende Mann vor Gericht keine Angaben gemacht. Er äußerte sich allerdings bei einem psychiatrischen Sachverständigen zu den Vorwürfen. Dieser berichtete zum Prozessauftakt im Dezember, der Angeklagte habe angegeben, er habe auf das Leid der Palästinenser im Konflikt mit Israel aufmerksam machen wollen.
Der Anschlag auf die Synagoge in Ulm hatte auch international für Empörung und Entsetzen gesorgt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte damals, der Anschlag zeige das "heimtückische Gesicht des Antisemitismus, dem wir klar und deutlich entgegentreten".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann angefochten werden.
se/gri (dpa, afp)