Gedopt durch flüchtigen Hautkontakt?
17. Juli 2021Bei dem Experiment bekamen zwölf Probanden geringe Mengen verschiedener Anabolika mittels einer Trägersubstanz über die Haut verabreicht, durch kurze Berührungen an Hand, Nacken und Arm. Bei allen Teilnehmern ergaben die Erstauswertungen der Proben durch das Kölner Dopingkontrolllabor massiven Dopingverdacht. Die verbotenen Substanzen, im Experiment in Minimaldosen verabreicht, waren zum Teil schon nach einer Stunde und bis zu 15 Tage lang nachweisbar. Das Experiment war von der Ethikkommission der Universität zu Köln genehmigt worden.
Mario Thevis, Leiter des Kölner Doping-Kontrolllabors, sagte nach Begutachtung der Resultate des Experiments: "Wenn die Proben von Athleten gestammt hätten, hätten wir mit großer Wahrscheinlichkeit in zahlreichen der genommenen Proben einen positiven Befund erheben müssen." Dann hätte man einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln, der entsprechend sanktioniert worden wäre. Der betroffene Sportler würde "auf jeden Fall bestraft werden, mit Sperren bis zu vier Jahren".
Manipulation leicht gemacht?
Leistungssportler, die mit diesen Ergebnissen konfrontiert wurden, reagierten entsetzt, vor allem wegen der Gefahr möglicher Manipulationen, aber auch von Anschlägen. Ein Händeschütteln, eine flüchtige Berührung im Vorbeigehen und schon ist man ein Dopingsünder, so ihre große Sorge.
"Wie will man da in Zukunft noch irgendeine saubere Legitimität darstellen, wenn der Betrug eigentlich grenzenlos wird", sagte Triathlon-Olympiasieger Jan Frodeno, nachdem er mit mehreren deutschen Topathleten Teile der ARD-Dokumentation vorab vor der Ausstrahlung gesehen hatte. "Ich bin einfach geschockt", sagte Speerwurf-Olympiasieger Thomas Röhler.
Konsequenzen für die Beweisführung?
Die Ergebnisse könnten erhebliche Auswirkungen sowohl für vergangene Doping-Fälle als auch für den künftigen Umgang mit dem Thema haben. Denn im Sportrecht gilt bisher eine Umkehr der Beweislast. Schon ein einziger positiver Dopingtest dient als Schuldbeleg. Betroffene Athleten müssen dann überzeugend darlegen, dass ein positiver Test nicht durch willentliches Doping zustande gekommen ist. Gelingt das nicht, folgt eine Sperre.
Nach Einsicht in die ARD-Recherche sagte die Verfassungsrechtlerin Angelika Nußberger, bis 2019 Vizepräsidentin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Wenn die Verabreichung eines Dopingmittels "quasi nicht merkbar und als Sabotageakt möglich ist", dann würde das bedeuten, "dass mit der Sanktion eine Menschenrechtsverletzung vorliegen würde". Die Folge wäre, dass dann die entsprechenden Regelungen geändert werden müssten. Man müsste diese Beweislastsituation anpassen.
WADA: "Sehr seltenes Vorkommnis"
Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA teilte mit, sie habe die ARD-Dokumentation zur Kenntnis genommen. Die darin beschriebenen Umstände betrachte sie aber aufgrund der geringen Anzahl solcher Fälle, die in der Vergangenheit aufgetreten sind, als "sehr seltenes Vorkommnis". Zudem sei das Potenzial wissenschaftlich auf eine sehr kleine Anzahl verbotener Substanzen beschränkt, die über die Haut aufgenommen werden könnten, zum Beispiel das anabole Steroid Clostebol. Die WADA hoffe, dass die Macher des Dokumentarfilms alle relevanten Beweise der Anti-Doping-Agentur zukommen lassen, um dann beurteilen zu können, ob "neue Daten ans Licht gekommen sind".
qu/AL (dpa, sid, ARD)