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Freispruch im Hitlergruß-Prozess

14. August 2013

Den Hitlergruß zu zeigen, ist strafbar. Außer es ist Kunst. Doch wann ist es Kunst? Darüber hat das Amtsgericht Kassel entschieden und den Künstler Jonathan Meese freigesprochen.

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Der Berliner Künstler Jonathan Meese im Amtsgericht in Kassel (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Im Prozess um den verbotenen Hitlergruß des Performance-Künstlers hat das Amtsgericht Kassel zugunsten der Kunstfreiheit entschieden. "Es ist klar, dass der Angeklagte sich nicht mit nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das Ganze eher verspottet", sagte die Vorsitzende Richterin.

Im Juni 2012 hatte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" Meese zu einem öffentlichen Redaktionsgespräch in der Universität Kassel zum Thema "Größenwahn in der Kunstwelt" eingeladen. Dabei hatte der 43-Jährige die "Diktatur der Kunst" gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Hiltergruß gehoben.

Staatsanwaltschaft prüft Berufung

Die Staatsanwaltschaft Kassel erhob danach Anklage wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In ihrem Plädoyer forderte die Anklagebehörde eine Geldstrafe von insgesamt 12.000 Euro.

Das Amtsgericht folgte jedoch der Verteidigung und sprach Meese frei. Er habe das "Spiegel"-Gespräch offenkundig in eine Kunst-Performance umgewandelt. Das habe sich auch bei den aus Gelächter und Buh-Rufen bestehenden Reaktionen des Publikums gezeigt. Das Strafgesetzbuch erlaube aber den Hitlergruß und andere NS-Symbole, wenn dies "der Kunst dient". Dies sei hier der Fall gewesen, urteilte die Richterin. Zudem sei die Atmosphäre auch im Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Weltkunstausstellung Documenta "aufgeladen mit Kunst" gewesen.

"Kunstfreiheit nicht grenzenlos"

Staatsanwalt Enrico Weigelt betonte, er werde das Urteil auf eine mögliche Berufung prüfen. "Dann mal schauen, was man draus macht." Das Gesetz garantiere nicht die grenzenlose Kunstfreiheit, sagte Weigelt. Im Namen der Kunst dürfe man auch nicht straflos töten, verletzen oder einsperren.

Meese zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert. "Die Kunst hat hier triumphiert. Jetzt bin ich befreit", betonte er. In seinem fast eine halbe Stunde dauernden Schlusswort hatte er sich zuvor von jeder Ideologie distanziert. "Ich kann einen Apfel malen, ohne je einen Apfel gegessen zu haben. Ich kann den Hitlergruß machen, ohne etwas damit zu tun zu haben. Das geht", betonte er.

In Mannheim dagegen droht dem Künstler noch juristischer Ärger. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Volksverhetzung. Meese hatte bei einer Theateraufführung im Juni mehrmals den Hitlergruß gezeigt und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert.

qu/kis (dpa, afp)