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Freispruch für Dopingsünder

Stefan Nestler29. Oktober 2013

Das Landgericht Stuttgart spricht Radprofi Stefan Schumacher vom Vorwurf des Betrugs frei. Das Urteil dürfte die Diskussionen um ein Anti-Doping-Gesetz neu anheizen.

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Radprofi Stefan Schumacher im Stuttgarter Landgericht. Foto: dpa
Bild: picture-alliance/dpa

"Die Strafkammer ist letztendlich nicht davon überzeugt, dass sie ausschließen kann, dass die Situation sich so zugetragen hat wie vom Angeklagten Schumacher geschildert", sagte Richter Martin Friedrich. "Die Aussagen des Zeugen Holczer reichen nicht, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen." Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher vorgeworfen, seinen ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef Hans Michael Holczer 2008 um drei Monatsgehälter in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro betrogen zu haben. Der Radprofi hatte auf Nachfrage der Mannschaftsleitung bestritten, bei der Tour de France 2008 gedopt gewesen zu sein, war aber später des Blutdopings überführt und gesperrt worden. Schumacher behauptete in dem Prozess, im Gerolsteiner-Team sei systematisch gedopt worden und Holczer habe es gewusst. Der ehemalige Mannschaftsleiter bestritt dies vor Gericht. Dopingexperte Werner Franke nahm Holczer diese Aussage nicht ab. "Es wurden doch Ärzte angestellt, damit die dopen, auch bei Gerolsteiner", sagte Franke. Holczer habe nach dem "Pontius Pilatus-Prinzip" gehandelt: "Ich weiß von nichts, ich bin edel. Aber jemand anderes macht was." Stefan Schumacher zeigte sich nach dem Urteilsspruch erleichtert. "Ich hoffe, dass das Kapitel geschlossen ist und ich wieder nach meiner Leistung beurteilt werde", sagte der 32-Jährige. "Ich habe das Team nicht betrogen, Doping gehörte dazu."

Kommt jetzt ein Anti-Doping-Gesetz?

Mit Stefan Schumacher musste sich erstmals ein Dopingsünder vor einem deutschen Gericht verantworten. Das Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht galt daher als Nagelprobe dafür, ob die bestehenden Gesetze ausreichen, um Sportbetrüger juristisch zu belangen. Ursprünglich waren für den Prozess acht Verhandlungstage geplant, doch es wurden 19. Das allein zeige schon, so Schumachers Anwalt Michael Lehner, dass die Justiz mit Dopingprozessen völlig überfordert sei: "An einem Anti-Doping-Gesetz führt kein Weg vorbei." Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte erklärt, den Ausgang des Prozesses in Stuttgart abwarten zu wollen. Eine von ihm eingesetzte Expertenrunde war sich Ende September nicht einig geworden, ob ein Anti-Doping-Gesetz nötig sei oder nicht.