Senat billigt Anti-Terror-Gesetz
19. Juli 2017Der französische Senat, das Oberhaus des Parlaments, hat ein neues Anti-Terror-Gesetz gebilligt. Die Senatoren stimmten mit breiter Mehrheit für das Gesetzesvorhaben der Regierung, das den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse bei der Terrorismusbekämpfung gibt. Die entscheidende Debatte in der Nationalversammlung - dies ist das Unterhaus - ist im Oktober geplant. Das Gesetz soll im Eilverfahren mit nur einer Abstimmung pro Parlamentskammer beschlossen werden. Im französischen Oberhaus stimmten 229 Senatoren für den Gesetzestext. 106 Senatoren aus dem linken Lager stimmten dagegen.
Das neue Anti-Terror-Gesetz zählt zu den Wahlkampfversprechen von Staatschef Emmanuel Macron. Es soll nach Angaben der Regierung den Ausstieg aus dem seit Ende 2015 geltenden Ausnahmezustand ermöglichen. Dabei werden einige Sonderbefugnisse für Behörden, die während des Notstands gelten, in abgeschwächter Form übernommen. "Wir wollen aus dem Ausnahmezustand aussteigen", sagte Innenminister Gérard Collomb. "Aber wir können das nicht tun, ohne unser Arsenal im Kampf gegen den Terrorismus anzupassen."
So werden die Möglichkeiten von Wohnungsdurchsuchungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage außerhalb des Ausnahmezustands ausgeweitet. Gefährdern soll zudem für eine bestimmte Zeit verboten werden können, ihren Wohnort zu verlassen. Während des Ausnahmezustands kann Hausarrest gegen Gefährder verhängt werden.
Das neue Gesetz räumt den Behörden auch das Recht ein, vorübergehend Moscheen oder Gebetsräume zu schließen, in denen mutmaßlich Terrorpropaganda betrieben wird. Vorgesehen ist auch die Einrichtung von Sicherheitszonen bei Großereignissen. Außerdem wird die EU-Richtlinie zur Speicherung von Daten von Flugreisenden in Gesetzesform gegossen.
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch lehnen das Anti-Terror-Gesetz als zu weitreichend ab. Sie kritisieren, mit der Gesetzesverschärfung werde der Ausnahmezustand zum Dauerzustand.
Zeitgleich mit dem Gesetz hatte die Regierung vor knapp einem Monat eine erneute Verlängerung des Ausnahmezustands bis zum 1. November beschlossen. Es war die sechste Verlängerung des nach den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 verhängten Ausnahmezustands - und soll auch die letzte sein. Bei islamistischen Anschlägen sind in Frankreich seit Anfang 2015 insgesamt 239 Menschen getötet worden.
stu/pab (afp, dpa)