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Forderung nach Mindestlohn für Leiharbeit

25. November 2010

Bundesarbeitsministerin von der Leyen will einen Mindestlohn für Leiharbeiter noch vor der Öffnung des Arbeitsmarkts für Beschäftigte aus den osteuropäischen EU-Ländern durchsetzen. Der Koalitionspartner FDP zögert.

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Zeitarbeiter in einem Betrieb: Rückt eine Entscheidung für ein Mindestlohn für Zeitarbeit näher? (Foto: DW-TV)
Rückt eine Entscheidung für einen Mindestlohn für Leiharbeiter näher?Bild: DW-TV

"Die Zeit drängt", sagte Ursula von der Leyen (CDU). Eine Lösung über die strittige Frage nach der Einführung von Mindestlohn für Leiharbeiter soll noch in diesem Jahr gefunden werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liege bereits seit einigen Wochen in ihrer Schublade. Damit werde verhindert, "dass über ausländische Tarifverträge, Lohndumping zu uns transportiert wird", sagte die Bundesarbeitsministerin. Auch die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer haben sich am Donnerstag (25.11.2010) für einen Mindestlohn in der Leiharbeit ausgesprochen. Die Minister hätten sich darauf verständigt, "dass wir die Bundesregierung darin unterstützen, im Bereich der Leiharbeit eine Lohnuntergrenze bis zum 1. Mai 2011 herbeizuführen", sagte die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Malu Dreyer (SPD) am Rande der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder. Dies sei "ein echter Durchbruch".

"Lohndumping-Gefahr" aus Osteuropa

Ein polnischer Arbeiter trägt Holzlatten auf eine Baustelle in Eschborn. (Foto: dpa)
Deutschland muss seinen Arbeitsmarkt für die neuen EU-Mitglieder nächstes Jahr öffnenBild: picture-alliance/dpa

Der Hintergrund der Diskussion über den Mindestlohn ist die für das kommende Jahr geplante Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Osteuropa. Demnach dürfen Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien und den anderen Staaten, die der EU 2004 beigetreten sind, ab Mai 2011 in Deutschland arbeiten. Bisher gilt eine siebenjährige Übergangsfrist. Im Normalfall werden diese Arbeitnehmer dann nach dem in Deutschland geltenden Tarifvertrag bezahlt. In jenen Branchen, in denen Lohndumping seit langem ein Problem ist, gibt es inzwischen Mindestlöhne, etwa auf dem Bau, bei Gebäudereinigern oder in der Pflegebranche. In der Leiharbeit gibt es einen solchen Mindestlohn noch nicht. Die Zeitarbeitsbranche warnt daher vor einem massiven Verfall der Löhne und fordert eine gesetzliche Lohnuntergrenze in ihrer Branche. Bislang ohne Erfolg.

Koalitionspartner uneins über Mindestlohn-Politik

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) fordert Lohnuntergrenze für Leiharbeit (Foto: dapd)
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) fordert Lohnuntergrenze für LeiharbeitBild: dapd

Wenn Ursula von der Leyen ihr Konzept für Mindestlohn durchsetzen muss, dann steht noch viel Lobbyarbeit vor ihr. Denn diesmal ist nicht die Opposition dagegen, sondern der eigene Koalitionspartner. Seit Monaten streiten sich CDU und FDP um den Mindestlohn für Leiharbeiter. Der Juniorpartner FDP lehnt bislang eine verbindliche Lohnuntergrenze ab. "Wir sind weiterhin der Meinung, dass ein Mindestlohn in der Zeitarbeit nicht notwendig ist", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel.

"Wir sehen keine Handlungsnotwendigkeit", sagte auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, am Donnerstag in Berlin. "Eine Zustimmung der FDP zu einem Mindestlohn für die Zeitarbeit gibt es nicht." Kolb wies damit Berichte zurück, wonach die Liberalen ihren Widerstand gegen den Mindestlohn aufgegeben hätten. Die Gefahr, dass ausländische Tarifverträge zu drei oder vier Euro völlig legal nach Deutschland importiert werden, sehe die FDP nicht. In England, Dänemark und anderen Ländern bestehe bereits seit längerem volle Freizügigkeit, doch sei es dort zu keinen Verwerfungen gekommen, sagte Kolb.

Trotz der ablehnenden Haltung einiger Liberaler, registriere die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen "positive Signale" aus der FDP und hoffe nun auf eine Einigung noch in diesem Jahr. Bei den Liberalen sei "Bewegung in die Diskussion gekommen", fügte sie hinzu.

Autorin: Rayna Breuer (dpa, dapd, epd)

Redaktion: Martin Schrader