Flüchtlinge müssen nicht nach Ungarn zurück
29. August 2017Aufgrund rechtlich unsicherer Bedingungen in Ungarn schickt die Bundesregierung derzeit keine Flüchtlinge in das EU-Land gemäß der Dublin-Verordnung zurück. Zwar würden weiterhin entsprechende Ersuchen an Ungarn gestellt, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke mit. Prüfungen hätten aber ergeben, dass Überstellungen nur noch sehr eingeschränkt möglich seien.
Spätestens seit dem 11. April sei kein Geflüchteter mehr von Deutschland aus nach Ungarn zurückgeschickt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Die Regierung bestätigte damit entsprechende Medienberichte vom April.
Vertragsverletzungsverfahren läuft
Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass dasjenige EU-Land für das Asylverfahren eines Flüchtlings zuständig ist, in dem dieser zuerst EU-Gebiet betreten hat. Die EU-Kommission hatte im Mai in der Frage ein bestehendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn vorangetrieben. Die Kommission kritisiert, dass Flüchtlingen in dem Land der Zugang zu einem EU-rechtskonformen Asylverfahren erschwert werde. Unbefristete Ingewahrsamnahmen von Asylbewerbern glichen systematischen Inhaftierungen.
In den Monaten zuvor hatte Deutschland aus ähnlichen Gründen darauf verzichtet, Flüchtlinge nach Griechenland zu überstellen. Schrittweise sei die Dublin-Verordnung mit dem EU-Land nun wieder aufgenommen worden, schreibt die Bundesregierung. Im zweiten Quartal 2017 wurde allerdings kein Geflüchteter dorthin zurückgeführt.
jj/kle (dpa, ard)