Fifa-Korruptionsskandal: Erste Verurteilung
16. Juni 2017Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat bei ihren Ermittlungen zum Skandal um den Fußball-Weltverband FIFA ein erstes Strafverfahren abgeschlossen. Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Schweizer Bank wurde wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen die Meldepflicht verurteilt. Die BA teilte mit, dass es sich dabei unter anderem um Betrug bei Medienmarketingrechten sowie Bestechungszahlungen rund um die Verwertung der vom Südamerika-Verband organisierten Copa America in den Jahren 2015, 2019 und 2023 handelte. Explizit bezog sich die Ermittlung auf Vorgänge in Südamerika. Laut BA habe der Mitarbeiter "verbrecherisch erlangte Zahlungen in Höhe von 650.000 Dollar" erhalten.
Kriminelles System der Geldwäsche
Auch wenn die Schweizer Bundesanwaltschaft keine Namen nannte, muss man wissen, dass sich am Donnerstag der frühere Schweizer Bankmanager Jorge Arzuaga vor einem Gericht in Brooklyn schuldig bekannt, über ein System von schwarzen Konten aktiv an Betrug und Bestechung beteiligt gewesen zu sein. Arzuaga hatte in Zürich bis zum Jahr 2015 für zwei Bankhäuser gearbeitet. Er gab zu, in ein kriminelles System der Geldwäsche verwickelt gewesen zu sein. Zwischen 2010 und 2015 habe er Schmiergeld-Transfers in Höhe von 25 Millionen US-Dollar arrangiert, sagte Arzuaga aus. Damit seien über schwarze Konten Bestechungsgelder an einflussreiche Fußball-Funktionäre geflossen, die lukrative Marketingrechte kontrollierten.
Analyse von 19 Terabyte an sichergestellten Unterlagen
Die erste Verurteilung könnte erst der Anfang gewesen sein, denn die Bundesanwaltschaft führt im Rahmen ihrer Ermittlungen aktuell rund 25 Strafverfahren, dabei werden rund 19 Terabyte Daten an sichergestellten Unterlagen analysiert. Das gab die Behörde am Freitag bekannt. Im September 2015 hatte die Behörde bereits ein Strafverfahren gegen den früheren FIFA-Präsidenten Joseph Blatter wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung eröffnet. Ermittlungen wurden auch gegen Franz Beckenbauer, die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und Fedor Radmann geführt. Die erste Verurteilung erfolgte mittels Strafbefehl "im Rahmen eines zwischen der Schweiz und den USA zeitlich koordinierten Verfahrensabschlusses", wie die BA mitteilte.
jhr/jw (sid, dpa)