1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Familiennachzug bleibt begrenzt

2. März 2018

Die Länderkammer gab grünes Licht für ein Gesetz, das vor vier Wochen schon der Bundestag verabschiedet hatte. Es geht um Regelungen für subsidiär Geschützte, also um Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus.

https://p.dw.com/p/2tZIP
Bundestag Debatte Familiennachzug Demonstration Flüchtlinge
Bild: Reuters/A. Schmidt

Ein Antrag von Schleswig-Holstein zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fand in der Länderkammer trotz einer Reihe kritischer Anmerkungen zu der Regelung keine Mehrheit.

Zufriedenheit bei de Maizière 

Der geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich erleichtert über die Bundesratsentscheidung. Mit der Billigung des Gesetzes durch die Länderkammer sei "das letzte Kapitel einer schwierigen Debatte erfolgreich abgeschlossen", erklärte de Maizière in Berlin. Damit sei der Weg für die Umsetzung eines "klugen und ausgewogenen Kompromisses" frei. 

Anstelle einer "nicht vorhersehbaren Zahl von Antragstellern" gebe es ein Kontingent von 12.000 Familiennachzüglern pro Jahr, fügte de Maizière hinzu. "Wir werden damit unserer humanitären Verantwortung gerecht und gewährleisten gleichzeitig, dass es bei einer für unsere Gesellschaft berechenbaren und zu bewältigenden Größenordnung des Familiennachzugs bleibt."

Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - unter ihnen sind viele Syrer - dürfen seit März 2016 keine Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den Anspruch darauf damals auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise für zwei Jahre ausgesetzt, bis Mitte März 2018. Nun bleibt den Betroffenen dies auch für viereinhalb weitere Monate verwehrt. Danach sollen sie nur in begrenztem Ausmaß die Möglichkeit bekommen, Verwandte nachzuholen.

Härtefälle, humanitäre Gründe

Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen auf den Kompromiss beim Familiennachzug verständigt, um kurz vor Ablauf der Frist Mitte März eine Übergangsregelung auf den Weg zu bringen. Ab 1. August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1000 Betroffenen pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden. Zusätzlich sollen Härtefälle berücksichtigt werden.

Außerdem haben die Bundesländer auch in Zukunft die Möglichkeit, aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen. Details der Neuregelung wollen Union und SPD noch klären, sofern es zu einer weiteren großen Koalition kommt. Dazu ist dann ein zusätzliches Gesetz geplant.

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) kritisierte, Familienfreundlichkeit dürfe nicht abhängig sein von der jeweiligen Nationalität. Zudem sei die Familienzusammenführung für die Integration wichtig.

haz/gri (rtr, dpa, afp, kna)