Faeser meldet Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien an
16. Oktober 2023Die Bundesregierung hat stationäre Kontrollen für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission angemeldet. Wie das Bundesinnenministerium in Berlin mitteilte, wurden dort vorübergehende Binnengrenzkontrollen bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die offizielle Anmeldung gilt für zehn Tage und kann bis zu zwei Monate verlängert werden. Ferner sollen die vorübergehenden Kontrollen der Bundespolizei direkt an der Grenze zu Österreich, die es bereits seit Herbst 2015 gibt, um weitere sechs Monate verlängert werden.
Faeser begründete ihre Entscheidung mit der Begrenzung der irregulären Migration. Außerdem gehe es darum, "die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen". Mit Blick auf Schleuser erklärte die Ministerin weiter: "Es ist jetzt notwendig, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, um dieses grausame Geschäft mit dem Leben von Menschen zu stoppen." Zugleich betonte Faeser: "Wir brauchen eine wirksame Begrenzung der irregulären Migration, um unsere Kommunen zu entlasten", fügte sie hinzu.
Die Bundespolizei könne "nun flexibel, je nach aktueller Lage das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen." Ihr sei besonders wichtig, "dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken", ergänzte die SPD-Politikerin.
Mehr Schleierfahndung
Im Grenzgebiet zu Polen und Tschechien waren in den vergangenen Monaten bereits Schleierfahndungen verstärkt worden. Zudem hatte Faeser gemeinsame Streifen mit den Grenzpolizeien von Polen und Tschechien auf deren Staatsgebiet vereinbart. Ein Ziel ist es, dass keine Migranten mehr nach Deutschland einreisen, die bereits in anderen EU-Staaten als Asylbewerber registriert wurden.
Die Bundespolizei hat in der Folge der verstärkten Kontrollen auch mehr sogenannte irreguläre Migranten aufgegriffen. Bis Anfang Oktober hat sie nach Angaben des Innenministeriums bereits 98.000 unerlaubte Einreisen für dieses Jahr festgestellt. Im gesamten Jahr 2022 seien es rund 92.000 gewesen.
Mit der Entscheidung kommt die sogenannte Ampel-Koalition in Berlin auch einer Forderung der Unionsparteien nach. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte mit den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz sowie CDU-Chef Friedrich Merz am Freitag über ein gemeinsames Vorgehen bei Migrations-Themen gesprochen. Angestrebt ist ein "Deutschland-Pakt", weil die Zahl der ankommenden Asylbewerber nach Auffassung sowohl von Regierung, Opposition, Ländern und Kommunen mit wahrscheinlich mehr als 300.000 Menschen in diesem Jahr als zu hoch empfunden wird.
Nur wenige Fälle von Zurückweisungen
Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn zuvor die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Zurückweisungen kommen aber nur in relativ wenigen Fällen zur Anwendung, etwa wenn ein Ausländer mit einer Einreisesperre belegt ist oder wenn er keinen Asylantrag stellt.
Obwohl im Schengen-Raum eigentlich das Prinzip der offenen Binnengrenzen gilt, haben aktuell mehrere Staaten Grenzkontrollen notifiziert. Frankreich hat etwa unter Verweis auf Terror-Risiken und irreguläre Migration über die zentrale Mittelmeerroute und die sogenannte Balkanroute Kontrollen an seinen Grenzen zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Spanien und der Schweiz beantragt. Die Franzosen kontrollieren aber nicht überall rund um die Uhr, sondern eher punktuell und der Lage angepasst.
kle/hf (dpa, epd, afp, rtr)