Exportstopp für Saudi-Arabien nicht rechtens
3. Dezember 2019Die Richter am Frankfurter Verwaltungsgericht haben ein faktisches Exportverbot für Lastwagen eines Rüstungsunternehmens nach Saudi-Arabien aufgehoben. Im konkreten Fall ging es um 110 ungepanzerte Fahrzeuge für die Royal Saudi Land Forces. Für sie war zunächst eine Ausfuhrgenehmigung nach Riad erteilt worden. Nach der Ermordung des saudischen Regimekritikers Jamal Khashoggi hatte die Bundesregierung aber einen Waffenexportstopp für Saudi-Arabien verhängt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zog die Ausfuhrgenehmigung wieder zurück.
Anspruch auf Entschädigung?
Nachdem das BAFA nicht auf einen Widerspruch reagiert hatte, erhob das Rüstungsunternehmen Rheinmetall eigenen Angaben zufolge Untätigkeitsklage gegen die Behörde. Dieser Klage gab das Verwaltungsgericht nun statt.
Die Entscheidung des BAFA sei zu pauschal und zu knapp begründet worden, urteilten die Frankfurter Richter. Allein die Tatsache, dass die Bundesregierung außen- und sicherheitspolitische Bedenken gegenüber Waffenexporten nach Riad hegt, reicht dem Urteil zufolge für die Entziehung einer bereits erteilten Ausfuhrgenehmigung nicht aus. Zudem habe das Unternehmen möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, erklärten die Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, man werde das Urteil genau geprüft.
Der Journalist Kashoggi war am 2. Oktober 2018 im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul getötet worden, was einen internationalen Proteststurm gegen die Regierung in Riad auslöste.
cw/qu (dpa, rtr)