Ndayizeye: "Verfassung lässt keine dritte Amtszeit zu"
4. Mai 2015DW: Herr Ndayizeye, nach einem langjährigen Bürgerkrieg in Burundi, der im Jahr 2000 mit dem Friedensabkommen von Arusha formell beendet wurde, waren Sie drei Jahre lang Übergangspräsident des Landes. Sie haben selbst an jetzigen Verfassung mitgearbeitet. Diese legt fest, nach welchen Maßgaben der Präsident des Landes gewählt wird. Legitimiert diese Verfassung eine erneute Kandidatur des aktuellen Präsidenten Pierre Nkurunziza?
Domitien Ndayizeye: Nein. Nach dem Friedensabkommen von Arusha, das als Referenz für die neue Verfassung gilt, darf der jetzige Präsident nicht wieder kandidieren. Der Grund ist ganz einfach: Als wir das Arusha-Abkommen verfasst haben, hatten wir beschlossen, die Präsidentschaft auf zwei Mandate zu beschränken. Diese Verpflichtung ist bindend. Wir hatten uns auch darauf verständigt, dass der Präsident für fünf Jahre direkt durch das Volk gewählt wird - mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl.
Gemäß der Verfassung wurde der jetzige Präsident Nkurunziza dann im Jahr 2005 zu Ihrem Nachfolger gewählt. Allerdings nicht vom Volk, sondern vom Parlament. Wieso?
Als wir die Details der ersten Präsidentschaftswahl festlegen wollten, stellte sich heraus, dass es nicht möglich war, eine Direktwahlen durch das Volk abzuhalten: Viele Menschen waren lange nicht mehr im Land gewesen, besonders die bewaffneten Bewegungen. Aber es fehlte auch die notwendige Erfahrung der Bevölkerung mit Direktwahlen. Die Vermittler in Arusha hatten zudem Sorge wegen möglicher ethnischer Konflikte. Daher haben wir damals entschieden, dass die ersten Wahlen nach der Übergangsperiode indirekt - nämlich durch das Parlament - stattfinden. So steht es auch in Paragraph 302 der Verfassung.
Die indirekte Wahl durch das Parlament konnte also nur ein einziges Mal stattfinden, und zwar unmittelbar in Folge der Übergangsregierung. Denn der erste gewählte Präsident nach dem Bürgerkrieg sollte ein starkes Mandat im Land und im Parlament haben. Dafür brauchte er eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. So steht es explizit in den Anhängen des Arusha-Abkommens.
Präsident Nkurunziza argumentiert, dass er ein weiteres Mal kandidieren dürfe, weil sich die Beschränkung auf zwei direkte Wahlen bezöge - die Wähler hätten ihn bislang nur ein einziges Mal direkt gewählt.
Mit dieser Argumentation möchte man das Abkommen von Arusha umgehen - aber es ist eine falsche Auslegung. Denn wenn man das Dokument liest, ist ganz deutlich, dass kein Präsident mehr als zwei Amtszeiten lang regieren darf. In seiner ersten Amtszeit hat Nkurunziza alle Entscheidungen getroffen, die er treffen wollte, und besaß alle Rechte eines Präsidenten. Und jetzt steht er am Ende seiner zweiten Amtszeit. Man sollte die Stabilität des Landes nicht aufs Spiel setzen. Selbst wenn Nkurunziza glaubt, dass er nur ein einziges Mandat hatte, verstehe ich nicht, warum er trotz der Proteste aus der Bevölkerung unbedingt weitermachen will. Es versteht sich von selbst, dass er unter diesen Umständen und im Interesse des Landes nicht noch einmal kandidieren sollte. Juristisch, verfassungsrechtlich und aus nationalem Interesse sollte ihn die Regierungspartei CNDD-FDD nicht als Kandidaten aufstellen. Wir haben damals entschieden, dass ein Präsident nur zwei Amtszeiten lang regieren darf, weil er - wenn er alles richtig gemacht hat - danach gar keine Kraft mehr für ein drittes Mandat hat. Er soll sich ausruhen und andere weiterarbeiten lassen. Wenn er unbedingt weitermachen möchte und dazu noch Energie hat, kann er ja den neuen Machthabern als Berater zur Seite stehen.
Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sollen am 26. Mai und am 26. Juni stattfinden. Werden Sie kandidieren?
Ich bin von der Koalition des Nationalen Zusammenschlusses für den Wandel als Kandidat aufgestellt worden. Wir führen derzeit Gespräche mit anderen politischen Parteien, um einen noch größeren Zusammenschluss zu bilden. Mein Wunsch ist, dass wir einen einzigen, gemeinsamen Kandidaten aufstellen. Bis auf Weiteres bleibe ich der Kandidat der Koalition.
Domitien Ndayizeye war vom 30. April 2003 bis zum 26. August 2005 Übergangspräsident von Burundi. In dieser Zeit verabschiedete er die burundische Verfassung. Auf ihn folgte Pierre Nkurunziza, dessen Kandidatur für die Präsidentenwahlen Ende Juni das Land erneut in eine Krise stürzt.
Das Interview führte Eric Topona.