Ex-Präsident Gbagbo unter Auflagen frei
1. Februar 2019Die Freilassung knüpfte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) an eine Reihe von Bedingungen. Berufungsrichter Chile Eboe-Osiji teilte mit, Laurent Gbagbo müsse seinen Wohnsitz in einem IStGH-Mitgliedstaat nehmen, solange noch nicht abschließend über die Berufung entschieden sei. Die weiteren Auflagen wurden zunächst nicht bekanntgegeben.
Das Gericht hatte Gbagbo Mitte Januar freigesprochen. Die Richter hatten geurteilt, es gebe keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Elfenbeinküste.
Die Anklage hatte dagegen Berufung eingelegt und einen Eilantrag gestellt, um den 73-Jährigen und seinen ebenfalls freigesprochenen Vertrauten Charles Blé Goudé in Untersuchungshaft zu belassen.
Gbagbo sitzt seit November 2011 in Den Haag im Gefängnis, Blé Goudé seit März 2014. Beide wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Gewalt nach den Wahlen in der Elfenbeinküste 2010 angeklagt. Damals wurden in dem westafrikanischen Land rund 3000 Menschen getötet. Gbagbo und Blé Goudé war vorgeworfen worden, unter anderem für Mord, Vergewaltigung und Verfolgung von politischen Gegnern verantwortlich gewesen zu sein.
Die Richter in Den Haag folgten jedoch mit dem Freispruch am 18. Januar einem Antrag der Verteidigung, die argumentiert hatte, die Beweise seien zu schwach, um den Prozess fortzusetzen.
qu/uh (afp, epd, rtre, dpae)