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Politik

Ex-Präsident Gbagbo unter Auflagen frei

1. Februar 2019

Der Internationale Strafgerichtshof hat die Haftentlassung des ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, angeordnet. Ein Eilantrag der Anklage gegen seinen Freispruch scheiterte - vorerst.

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Niederlande Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag | Freispruch für Laurent Gbagbo, Freude Anhänger
Ein Anhänger Laurent Gbagbos vor dem Gerichtsgebäude in Den HaagBild: Reuters/E. Plevier

Die Freilassung knüpfte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) an eine Reihe von Bedingungen. Berufungsrichter Chile Eboe-Osiji teilte mit, Laurent Gbagbo müsse seinen Wohnsitz in einem IStGH-Mitgliedstaat nehmen, solange noch nicht abschließend über die Berufung entschieden sei. Die weiteren Auflagen wurden zunächst nicht bekanntgegeben.

Niederlande Laurent Gbagbo vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag
Laurent Gbagbo vor dem Gerichtshof in Den Haag Bild: picture-alliance/AP/P. Dejong

Das Gericht hatte Gbagbo Mitte Januar freigesprochen. Die Richter hatten geurteilt, es gebe keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Elfenbeinküste.

Die Anklage hatte dagegen Berufung eingelegt und einen Eilantrag gestellt, um den 73-Jährigen und seinen ebenfalls freigesprochenen Vertrauten Charles Blé Goudé in Untersuchungshaft zu belassen.

Niederlande Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag | Freispruch für Laurent Gbagbo, Freude Anhänger
Fans des Ex-Staatschefs jubeln vor dem IStGHBild: Reuters/P.v.d. de Wouw

Gbagbo sitzt seit November 2011 in Den Haag im Gefängnis, Blé Goudé seit März 2014. Beide wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Gewalt nach den Wahlen in der Elfenbeinküste 2010 angeklagt. Damals wurden in dem westafrikanischen Land rund 3000 Menschen getötet. Gbagbo und Blé Goudé war vorgeworfen worden, unter anderem für Mord, Vergewaltigung und Verfolgung von politischen Gegnern verantwortlich gewesen zu sein.

Die Richter in Den Haag folgten jedoch mit dem Freispruch am 18. Januar einem Antrag der Verteidigung, die argumentiert hatte, die Beweise seien zu schwach, um den Prozess fortzusetzen.

qu/uh (afp, epd, rtre, dpae)