EuGH lehnt Sammelklagen gegen Facebook ab
25. Januar 2018Der österreichische Datenschutz-Aktivist hatte in seinem Heimatland eine Sammelklage gegen Facebook Ireland eingereicht, weil das Unternehmen gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln verstoße. Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind.
Zudem verlangt Schrems für sich und Tausende weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz. Facebook meint dagegen, Schrems könne nur am Firmensitz in Irland klagen.
Nur für sich selbst
Die obersten EU-Richter gestatteten dem Aktivisten jedoch, in eigener Sache in seiner Heimat gegen den Internetgiganten zu klagen, obwohl Facebook seinen europäischen Sitz in Irland hat.
Eine Facebook-Klage als Verbraucher in Österreich auch im Namen ausländischer Nutzer sei hingegen nicht möglich, so der EuGH. Nach Schrems' Worten hatten sich bis zu 25.000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern anschließen wollen, darunter mehr als 5000 aus Deutschland.
David gegen Goliath - immer wieder
Der Dauerstreit des Aktivisten gegen das soziale Netzwerk geht damit in die nächste Runde. Schrems hatte schon 2011 in Irland Beschwerde gegen Facebook eingelegt, weil er dem Netzwerk Datenschutzverstöße vorwirft. Da die irische Datenschutzbehörde binnen drei Jahren nicht entschied, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten.
Schrems hatte in seinem Dauerclinch mit Facebook 2015 bereits mit einem anderen Verfahren vor dem EuGH Furore gemacht: Damals kippte das Gericht die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung der EU zur Datenübertragung in die USA.
mak/myk (afp, dpa, rtr)