VW-Gesetz bestätigt
22. Oktober 2013Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Sonderstellung des Landes Niedersachsen beim Wolfsburger Autobauer Volkswagen (VW) bestätigt. Deutschland müsse den umstrittenen Passus des VW-Gesetzes doch nicht ändern, urteilten die Luxemburger Richter.
Sie wiesen damit die Klage der EU-Kommission ab, die eine Strafe von mindestens 68 Millionen Euro beantragt hatte. In dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit ist dies ein klarer juristischer Sieg für Deutschland, das somit um eine drohende Millionenstrafe herumkommt.
Zwei Schritte vor...
Die Europäische Kommission hatte Deutschland vorgeworfen, dass es ein Urteil des EuGH zum VW-Gesetz von vor fünf Jahren nicht vollständig umgesetzt habe. Damals hatte der Gerichtshof Deutschland dazu verurteilt, das Gesetz zu ändern, da es den freien Kapitalverkehr einschränke und feindliche Übernahmen verhindere.
Nach dem Urteil von 2007 strich die damalige Bundesregierung zwei der drei beanstandeten Regeln aus dem Gesetz heraus: erstens das sogenannte Entsenderecht in den Aufsichtsrat und zweitens das Höchststimmrecht, bei dem das Stimmrecht des Anlegers bei 20 Prozent gedeckelt wird, auch wenn der Anleger einen höheren Prozentsatz an Aktien besitzt.
...einen auf der Stelle
Die sogenannte Sperrminorität behielt die Bundesregierung allerdings bei. Anders als im Aktienrecht üblich kann das Land Niedersachen schon mit 20 Prozent Stimmanteil wichtige Entscheidungen des Autobauers blockieren.
Sonst ist dies im Aktienrecht erst ab einem 25 Prozent-Anteil üblich. Die EU-Kommission beharrte darauf, dass auch diese Hürde abgeschafft wird. Sie will generell den staatlichen Einfluss bei Unternehmen zurückdrängen.
Niedersachsen ist zweitgrößter VW-Aktionär hinter der Porsche Automobil Holding mit knapp 51 Prozent und vor dem Emirat Katar mit 17 Prozent der Stimmanteile.
jw/kle (afpd, dpa, rtrd)