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Europäische Gemeinschaft (EG)

28. November 2002
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Der Platz der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wird seit dem 1. November 1993 durch die EG ausgefüllt. An diesem Tag trat der EU-Vertrag in Kraft. Aufgabe der EG ist es, eine harmonische und ausgewogene Entwicklung der Wirtschaft, einen hohen sozialen Standard und ein hohes Beschäftigungsniveau in allen Mitgliedsländern zu sichern.

Die EG verfügt über eine eigene Rechtsordnung. Die Gemeinschaft kann all jene Befugnisse erhalten, die ihr die Mitgliedsstaaten zubilligen. Dazu können auch exekutive Befugnisse in den Mitgliedsländern zählen.

Eine "einheitliche Politik" gibt es auf den Feldern der Geld- und Wechselkurspolitik. Vereinbarungen über eine "gemeinsame Politik" gibt es derzeit auf solchen Feldern wie der Landwirtschaft, dem Verkehr, dem Handel oder dem Fischereiwesen. Auf anderen Gebieten bewegt sich die Zusammenarbeit auf einem niedrigeren Entwicklungsstand.