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Politik

Europaparlament beschließt "Visa-Notbremse"

15. Dezember 2016

Das Europaparlament hat den Weg für visafreies Einreisen in die EU von Georgiern und Ukrainern freigemacht: Die Parlamentarier beschloss dazu einen neuen Visa-Schutzmechanismus.

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Symbolbild Antrag Schengen Visum Europa EU
Bild: picture-alliance/dpa

Demnach kann die Visa-Freiheit für Drittstaaten in der EU künftig leichter wieder aufgehoben werden, beispielsweise bei Verstößen gegen das EU-Aufenthaltsrecht, einer starken Zunahme von Asylanträgen oder bei steigender Kriminalität. Eine neuerliche Visa-Pflicht kann dann für bestimmte Gruppen der Bevölkerung und eine Dauer von zunächst neun Monaten wieder eingeführt werden. Eine entsprechende Verordnung verabschiedete das Europaparlament in Straßburg. Das Plenum billigte damit einen Kompromiss, auf den sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten nach monatelangen Verhandlungen geeinigt hatten.

Visafreiheit für Ukraine und Georgien kann kommen

Den jetzt beschlossenen Schutzmechanismus hatte der EU-Rat zur Voraussetzung gemacht, um Georgier und Ukrainer von der Visapflicht für die Einreise in Europäische Union zu befreien. Über die Visabefreiung beider Länder soll im Europarlament im Januar abgestimmt werden. Wenn die Abgeordneten zustimmen, dürften die Reiseerleichterungen einige Wochen in Kraft treten. Für Georgien und die Ukraine ist die Visabefreiung ein Zeichen der Annäherung an die EU und eine Anerkennung ihrer Reformbemühungen. Für die Reiseerleichterungen mussten beide Länder unter anderem ihre Datenschutzsysteme und Passvorschriften an EU-Standards angleichen.

Symbolbild Schengener Abkommen Visum Europa Reisefreiheit
Ukrainer benötigen demnächst wohl kein Visum mehr für die Einreise in den Schengen-RaumBild: Fotolia/katatonia

Mit dem neuen Visa-Schutzmechanismus habe die EU ein "solides Instrument in der Hand, um dem Missbrauch von Reisefreiheit einen Riegel vorzuschieben", sagte die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Birgit Sippel. Auch habe das Parlament bei den Verhandlungen mit dem Rat durchgesetzt, dass es bei der Aussetzung von Visa-Freiheiten mitentscheidet. "Das ist ein Sieg für die parlamentarische Kontrolle."

Neue Visa-Notbremse verschärft Schutzmechanismus

Schon bisher kann die Visa-Freiheit wieder entzogen werden, wenn es zu einem deutlichen Anstieg von "unbegründeten Asylanträgen" oder zu Verstößen gegen die Verweildauer kommt. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise hatten jedoch Deutschland und Frankreich eine Verschärfung dieser Regel gefordert. Künftig kann die Visa-Freiheit auch vorübergehend wieder entzogen werden, wenn "Bedrohungen für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit" durch Staatsbürger aus Drittstaaten festgestellt werden. Außerdem ist eine Rücknahme möglich, wenn ein Drittstaat mit der EU bei der Rückführung von Flüchtlingen nicht kooperiert.

Verkürzt wurde auch der Zeitraum, über den ein Anstieg von Verstößen festgestellt werden muss: Es reichen nun zwei Monate, bisher waren es sechs. Das Aussetzungsverfahren kann durch einen Mitgliedstaat oder die Kommission eingeleitet werden. Notwendig für den Entzug ist eine einfache Mehrheit im Rat der EU-Länder. Sind die kritisierten Mängel auch nach neun Monaten nicht abgestellt, kann die Visa-freie Einreise für weitere 18 Monate ausgesetzt werden. Dies würde dann nicht nur bestimmte Gruppen von Bürgern treffen, sondern alle Staatsbürger des Drittstaates.

ww/wl (afp, dpa)