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PolitikUngarn

EuGH: Hohes Zwangsgeld gegen Ungarn wegen Flüchtlingspolitik

13. Juni 2024

Seit Jahren fährt Ungarn einen harten Kurs gegen Flüchtlinge - und verstößt immer wieder gegen EU-Asylrecht. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird das nun teuer für die Regierung von Viktor Orban.

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Grenzschützer und herabgelassene Schranke am ungarischen Grenzübergang zu Serbien in Horgos (28.01.2020)
Ungarischer Grenzübergang zu Serbien in Horgos (Archivbild)Bild: Darko Vojinovic/AP/dpa/picture alliance

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn verhängt. Grund ist die Asylpolitik des Landes. Aus Sicht der Luxemburger Richter zeigt sich Ungarn unsolidarisch, hält sich nicht an die EU-Verträge und begeht damit eine "ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des Unionsrechts". Die Vertragsverletzung bestehe darin, dass Ungarn die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Europäischen Union bewusst umgehe.

Um die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban und die Parlamentsmehrheit in Budapest auf einen rechtlich einwandfreien europäischen Kurs zu bringen, hat der EuGH ein deftiges Zwangsgeld verhängt: Ungarn muss rückwirkend pauschal 200 Millionen Euro zahlen. Zusätzlich werden ab sofort eine Million Euro für jeden weiteren Tag fällig, an dem es den Forderungen eines EuGH-Urteils vom Dezember 2020 nicht nachkommt.

Ungewöhnliche Entschiedenheit

Hintergrund: Die EU-Kommission hatte Ungarn in Luxemburg verklagt. Daraufhin hatte der EuGH im Dezember 2020 kritisiert, Ungarn bringe Flüchtlinge ohne ausreichenden Rechtsschutz ins Nachbarland Serbien zurück, das nicht der Europäischen Union angehört, oder setze sie in sogenannten Transitzonen fest. Häufig werde den Flüchtlingen dabei die Möglichkeit verwehrt, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.

Ungarn Ministerpräsident Victor Orban (12.06.2024)
Ungarns Ministerpräsident Orban: Juristischen Dämpfer aus LuxemburgBild: Attila Volgyi/Xinhua/IMAGO

Weil Ungarn dies nicht abstellte, beantragte die EU-Kommission ein Zwangsgeld gegen den EU-Mitgliedsstaat. Dem folgten die obersten EU-Richter nun mit ungewöhnlicher Entschiedenheit.

Ungarn umgehe "bewusst" die gemeinsame Flüchtlingspolitik der EU. Dieser "Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit" sei "eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des Unionsrechts" und ein "schwerer Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität". Davon betroffen seien einerseits die Flüchtlinge, gleichzeitig schiebe Ungarn die tatsächliche und auch die finanzielle Verantwortung den anderen EU-Staaten zu.

Ungarn ist nicht das einzige Land, dem in den vergangenen Jahren ein Zwangsgeld aufgebrummt wurde. Polen wurde 2021 vom EuGH zu einer Zahlung von einer Million Euro täglich verurteilt, weil die damalige, von der national-konservativen PiS-Partei geführte Regierung die höchstrichterliche Entscheidungen zu einer umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte. Der Betrag wurde später halbiert.

AR/pg (afp, dpa, kna)