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Politik

EuGH: Hamas bleibt auf EU-Terrorliste

26. Juli 2017

Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihre Strafmaßnahmen gegen die radikale Palästinenserorganisation vorerst beibehalten. Der EuGH wies den Fall an ein untergeordnetes EU-Gericht zurück.

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Gaza-Stadt Hamas Kämpfer
Hamas-Aktivisten in Gaza-Stadt Bild: Reuters/M. Salem

Ein vorangegangenes Urteil, in dem das untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Hamas-Geldern für nichtig erklärt hat, sei hinfällig, befand der EuGH in Luxemburg. Die Europäische Union hatte die Hamas 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit verbunden waren Vermögenssperren. Die Islamisten hatten nicht gegen die ursprüngliche Einstufung als Terrororganisation geklagt, jedoch gegen Beschlüsse, mit der ihre Einstufung verlängert worden war. 

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass die EU lediglich die ursprüngliche Entscheidung 2001 auf Urteile zuständiger Behörden stützen müsse, für die Verlängerung reichten wie geschehen Informationen aus der Presse und dem Internet aus. 

Hamas bestreitet Existenzrecht Israels 

1987 gegründet, von Syrien und dem Iran unterstützt, herrscht die Hamas seit 2007 im palästinensischen Gazastreifen. Damals vertrieb sie die gemäßigtere Fatah von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas gewaltsam aus dem Mittelmeer-Küstenstreifen an der Grenze zu Ägypten. Seither wurden von dort Tausende Raketen und Mörsergranaten auf Israel abgefeuert. Die Hamas bestreitet das Existenzrecht Israels, ruft zum bewaffneten Widerstand gegen das jüdische Land auf und fordert die Errichtung eines islamischen Palästinas vom Mittelmeer bis zum Jordan.

Hamas-Sprecher Fausi Barhum sagte nun, die Organisation berate über den Spruch des Europäischen Gerichtshofs. Das israelische Außenministerium will das Urteil ebenfalls prüfen. 

LTTE muss von der EU-Terrorliste verschwinden 

Die Luxemburger Richter trafen auch eine Entscheidung zur Tamilenorganisation Befreiungstiger von Tamil Eelam (Liberation Tigers of Tamil Eelam, LTTE) in Sri Lanka. Diese Gruppierung steht laut EuGH zu Unrecht auf der EU-Terrorliste. Die EU-Staaten begründeten demnach nicht ausreichend, weshalb sie nach der militärischen Niederlage der LTTE gegen die Regierung im Jahr 2009 davon ausgingen, dass die Organisation weitere Anschläge verüben würde. Das Einfrieren von Geldern zwischen 2011 und 2015 sei demnach nichtig, urteilten die Richter.

se/ml (dpa, rtr, ap, afp)