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EuGH: Homo-Gatten dürfen bleiben

5. Juni 2018

Auch gleichgeschlechtliche Ehegatten haben Aufenthaltsrecht in dem EU-Staat ihres Ehepartners. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Rumänien hatte dies einem US-Bürger verweigern wollen.

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof in LuxemburgBild: picture-alliance/dpa/G. V. Wijngaert

EU-Mitgliedstaaten dürften homosexuellen Ehegatten von EU-Bürgern nicht das Aufenthaltsrecht mit der Begründung verweigern, dass die "Homo-Ehe" in ihrem Land nicht anerkannt ist. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil klar.

Geklagt hatten ein rumänischer Mann und sein US-amerikanischer Ehepartner. Sie hatten in Belgien geheiratet. Rumänien verweigerte dem US-Bürger den Aufenthalt mit seinem Ehemann in Rumänien, da dort "Homo-Ehen" nicht anerkannt seien.

Nationales Recht ohne Belang

Der EuGH betonte, es stehe den Mitgliedstaaten frei, gleichgeschlechtliche Ehen vorzusehen oder nicht. Jedoch dürfe die Freizügigkeit von EU-Bürgern nicht beschränkt werden. Dem EU-Gericht zufolge beeinträchtigt die Anerkennung einer einzelnen gleichgeschlechtlichen Ehe, um das Aufenthaltsrecht für den Ehegatten zu erhalten, nicht das "Institut der Ehe". Der Staat verpflichte sich damit nicht, die Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts im nationalen Recht vorzusehen.

stu/as (kna, afp)