EU rügt Facebook und Twitter
15. Februar 2018Harsche Kritik an Facebook und Twitter: Die sozialen Netzwerke halten laut der EU-Kommission den in Europa geltenden Verbraucherschutz nur unzureichend ein. Während Google die Regeln seiner Plattform Google plus weitestgehend an die Forderungen der Kommission angepasst habe, seien Facebook und besonders Twitter wichtige Punkte nur teilweise angegangen, teilte die Behörde mit. Besonders bei den Verfahren zum Sperren von Inhalten und Nutzerkonten hapere es noch. Justizkommissarin Vera Jourova erklärte, die bisher eingereichten Vorschläge der Unternehmen seien unzureichend. "Der EU-Verbraucherschutz muss respektiert werden", sagte Jourova. "Wenn sich Unternehmen nicht daran halten, sollten sie mit Strafen belegt werden." Die Unternehmen waren bereits im November 2016 dazu aufgefordert worden, ihren Verbraucherschutz an die EU-Regelungen anzupassen.
Nach Einschätzung der Kommission ändert Twitter seine allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor, ohne die Nutzer darüber zu informieren. Twitter- und Facebook-Nutzer würden zudem nicht rechtzeitig und nicht genügend über drohende Löschungen von vermeintlich illegalen Inhalten informiert, kritisierte die Kommission. Auch auf die Möglichkeit, gegen drohende oder bereits erfolgte Löschungen Beschwerde einzulegen, werde nicht genügend hingewiesen. Eine Facebook-Sprecherin erklärte zu den Vorwürfen, dass in diesem Jahr noch Änderungen geplant seien. Dazu zähle beispielsweise, die Nutzer besser über die Löschung von Inhalten zu informieren.
Soziale Netzwerke sind Werbe- und Handelsplattformen
Die Plattformanbieter Google, Facebook und Twitter hatten sich auf Drängen der Kommission dazu verpflichtet, bis Anfang 2018 ihre Nutzungsbedingungen entsprechend europäischer Verbraucherschutzstandards zu überarbeiten. Soziale Netzwerke würden als Werbe- und Handelsplattformen genutzt und müssten sich daher an EU-Verbraucherschutzregeln halten, sagte Jourova.
Zentrale Forderungen der EU-Kommission waren etwa ein Rücktrittsrecht bei Online-Käufen und die Zuständigkeit europäischer Gerichte unter Anwendung nationalen Rechts im Fall einer Klage. Ursprünglich sahen die Nutzungsbedingungen von Google, Facebook und Twitter vor, dass im Streitfall kalifornisches Recht angewandt wird, weil die Firmen dort ihren Sitz haben. Viele dieser Forderungen hätten die US-Firmen - und besonders Google - in ihren Vorschlägen zu überarbeiteten Nutzungsbedingungen umgesetzt, teilte die Kommission nun mit.
sth/ml (dpad, dpae, afp, rtre, rtrd)