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Politik

EU-Parlament verklagt Kommission wegen Polen

29. Oktober 2021

Wegen Untätigkeit im Rechtsstreit mit Polen wurde Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Damit soll EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen zum Handeln veranlasst werden.

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Slowenien Ljubljana | EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: Sie soll den Rechtsstaats-Mechanismus anwendenBild: EU Commission/AA/picture alliance

Das Europaparlament wirft der Behörde von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor, nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft zu haben, um Polen zur Änderung seiner umstrittenen Justizreform zu zwingen.

Konkret bemängelt das Parlament, dass die Brüsseler Behörde bisher nicht vom sogenannten Rechtsstaats-Mechanismus Gebrauch gemacht hat, der seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Mit diesem Mittel können milliardenschwere Zahlungen aus dem gemeinsamen EU-Haushalt an einen Mitgliedstaat gekürzt werden, wenn dieser gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt.

Polen und Ungarn klagen auch vor dem EuGH

Polen und auch Ungarn haben gegen diesen Mechanismus allerdings beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt. Das Verfahren läuft noch. Die EU-Kommission wollte eigentlich erst tätig werden, wenn der EuGH entschieden hat. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vor. Mit ihr waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, auf die EuGH-Entscheidung zu warten. Von der Leyen stellte Ende vergangener Woche nach einem EU-Gipfel dann klar, dass sie dieser Linie folgen werde: Man wolle den Richterspruch abwarten und mögliche Konsequenzen berücksichtigen, sagte sie.

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz im Land entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.

uh/se (dpa, afp)