Wieder EU-Klage wegen Polens Justizreformen
10. Oktober 2019Im Dauerstreit über die Justizreformen in Polen hat die EU-Kommission eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Sie richtet sich gegen die neuen Regeln für Disziplinarmaßnahmen gegen Richter, wie die Kommission in Brüssel mitteilte. Das Regelwerk untergrabe die Unabhängigkeit polnischer Richter, der nötige Schutz vor politischer Einflussnahme sei nicht gewährleistet.
Regeln schon länger in der Kritik
Die neuen Disziplinarregeln für Richter hatte die Kommission bereits im April moniert. Mit Erklärungen aus Warschau war sie nicht zufrieden. "Auch in seiner jüngsten Erwiderung ist es Polen nicht gelungen, die Bedenken der Kommission auszuräumen", hieß es in der Mitteilung weiter.
Die Behörde kritisiert, dass polnische Richter an ordentlichen Gerichten wegen des Inhalts ihrer richterlichen Entscheidungen disziplinarrechtlich verfolgt werden könnten. Das betreffe auch das Recht, den EuGH um Vorabentscheidungen zu ersuchen. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der zuständigen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts sei zudem nicht gesichert.
EU-Klage eine "politische Aktion" vor Parlamentswahl?
Die polnische Regierung verteidigt ihre Reform und betont, diese stelle in keiner Weise eine Bedrohung der richterlichen Unabhängigkeit dar. Polnische Richter waren ihrerseits bereits gegen die Disziplinarregeln vor den EuGH gezogen, hatten aber zuletzt einen Rückschlag einstecken müssen. Der zuständige Generalanwalt erklärte Ende September, das Anliegen der Richter sollte derzeit kein Fall für den EuGH sein. Das Urteil steht noch aus.
Polens Justizminister Zbigniew Ziobro bezeichnete die Klage unterdessen als "politische Aktion" im Zusammenhang mit der polnischen Parlamentswahl am kommenden Sonntag. Er sprach von einem Versuch, in den Wahlverlauf einzugreifen. Die nationalkonservative Regierungspartei PiS hat nach Umfragen gute Aussichten auf einen Wahlerfolg.
PiS: Letzte Reste des Kommunismus
Die EU-Kommission ist bereits mehrfach wegen diverser Justizreformen der PiS vor den EuGH gezogen. Darüber hinaus startete sie 2017 ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen das Land. Damit können einem Staat bei Verstößen gegen EU-Grundrechte in letzter Konsequenz Stimmrechte entzogen werden. Das Verfahren gegen Polen stockt jedoch. Die PiS iherseits begründet die Justiz-Reformen damit, dass das Rechtswesen effizienter werden und sie zudem die letzten Überreste des Kommunismus beseitigen müsse. Die Opposition spricht hingegen von einem Griff nach der Macht.
sti/uh (dpa, rtr)