EU-Kommission macht Ernst mit Millionenbuße gegen Microsoft
12. Juli 2006Die EU-Wettbewerbsbehörde begründete die Strafe am Mittwoch (12.7.) damit, dass Microsoft vor mehr als zwei Jahren verhängte Auflagen nicht umgesetzt habe. Entgegen der EU-Entscheidung vom März 2004 habe Microsoft anderen Softwareherstellern keine vollständigen Informationen geliefert, damit diese ihre Serverprogramme problemlos mit Microsoft-Betriebssystemen verbinden können. Deshalb verhängte die Kommission rückwirkend zum 15. Dezember vergangenen Jahres eine tägliche Buße von 1,5 Millionen Euro. Der Höchstsatz hätte bei zwei Millionen Euro gelegen.
Drei Millionen - täglich
Sollte Microsoft weiterhin gegen die Auflage verstoßen, kann das Bußgeld von August an auf drei Millionen Euro täglich ansteigen. Die neue Strafe wurde zusätzlich zu der Strafe von knapp 500 Millionen Euro verhängt, die die EU-Kommission bereits 2004 beschlossen hatte, weil Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbrauche.
Die zuständige Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte in den vergangenen Tagen keinen Hehl daraus gemacht, dass sie endlich durchgreifen wolle. Denn die erste Geldbuße zeigte bislang wenig Wirkung. Das Bußgeld ist zwar längst bezahlt. Allerdings klagt das Unternehmen derzeit vor dem EU-Gericht in Luxemburg gegen die Entscheidung. Deswegen liegt das Geld noch für beide Seiten eingefroren auf einem Treuhandkonto.
Kritik der Kommission
Der aktuelle Rechtsstreit reicht bis in das Jahr 1998 zurück. Damals beschwerte sich der US-Hersteller von Netzwerkservern, Sun Microsystems, in Brüssel darüber, dass Microsoft bestimmte Teile seiner Software nicht offen lege. Wettbewerber könnten deshalb keine mit der Windows-Architektur kompatiblen Programme entwickeln.
Fünf Jahre dauerten die Befragungen und Ermittlungen der Kommission, dann sorgte Wettbewerbskommissar Mario Monti für eine Entscheidung: Microsoft habe sein Quasi-Monopol für die Betriebssysteme von Arbeitsgruppenservern als Herzstück von Computer-Netzwerken noch ausgedehnt, befand die Behörde. Auch habe der Hersteller seine Marktmacht bei PC-Betriebssystemen dazu missbraucht, seinen keineswegs konkurrenzlosen Windows Media Player automatisch an das Betriebssystem zu koppeln, was Wettbewerber benachteilige.
Rekordbußgeld
Konsequenz war die Verhängung des Bußgelds Rekordhöhe und strikte Auflagen, die Situation zu bereinigen. Innerhalb von drei Monaten sollten Betriebssysteme zu kaufen sein, die nicht automatisch den Windows Media Player enthielten, um konkurrierenden Anbietern solcher Medien-Abspielprogramme eine Chance zu geben. Vier Monate Zeit räumte Brüssel damals den Softwareentwicklern bei Microsoft ein, um der Konkurrenz die so genannten Schnittstellenspezifikationen für die Server-Software offen zu legen.
Während Microsoft der Vorgabe für Betriebssysteme ohne Media Player murrend folgte, war das, was an Programmteilen offen gelegt wurde, nicht nur nach Einschätzung der Kommission unzureichend. So nannte der in dem Streit von der Behörde berufene Sachverständige die bis vergangenen Dezember gelieferten Unterlagen von Microsoft schlicht "gänzlich ungeeignet". Die Prüfung der Unterlagen sei ein "enttäuschendes, zeitraubendes und ergebnisloses Unterfangen" gewesen. Eine Bewertung, die Microsoft natürlich nicht teilte. Das Unternehmen teilte stattdessen wiederholt mit, es habe alle Auflagen erfüllt, was immer wieder neue zeitraubende Prüfungen seitens der Kommission nach sich zog.
"Missachtung der Kommission"
Dass Microsoft den Vollzug weiter hinauszögern will, lässt nach Einschätzung der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" darauf schließen, dass die Auflagen das Unternehmen weitaus schlimmer getroffen haben als das Bußgeld. Claus-Dieter Ehlermann, früher in der EU-Kommission viele Jahre Chef des juristischen Dienstes und der Generaldirektion Wettbewerb und heute als Anwalt Vertreter eines Microsoft-Konkurrenten, empörte sich über diese "andauernde Verweigerungshaltung" des Softwaregiganten. "Sie verlängert nicht nur die bestehende Marktverzerrung, sondern ist auch eine rechtswidrige Missachtung der Kommissionsentscheidung und damit des EG-Rechts."
Strenger als in den USA
Mit ihrer kompromisslosen Haltung gegenüber Microsoft hat sich das Gremium den Respekt von US-Juristen verschafft. "Sie sind an diesem Punkt ganz klar weiter als wir", räumte Anwältin Renata Hesse vom US-Justizministerium im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters ein. Die USA seien mit ihrem Kurs, der auf Zwangsmaßnahmen gegen Microsoft bisher verzichtet habe, nach mehr als fünf Jahren nicht annähernd so weit wie die EU nach zwei Jahren Rechtsstreit. Offenbar wollen die USA nun mit härteren Bandagen gegen Microsoft vorgehen. Richterin Colleen Kollar-Kotelly erklärte vor kurzem, die USA sollten in der Frage eine ähnliche Richtung einschlagen wie die EU-Kommission. (mas/sam)