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Politik

EU gibt Milliardenbetrag für Griechenland frei

5. April 2019

Erfolg für die griechische Regierung: Die Euro-Partner geben die Auszahlung von knapp einer Milliarde Euro frei. Bedingung für die Überweisung waren Fortschritte beim Reformprogramm der Griechen.

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Europa Griechenland - Hilfsprogramm - Wirtschaftliche Situation in Griechenland
Bild: picture alliance/dpa/G. Fotis Plegas

Die Zahlung wurde auf einen Finanzminister-Treffen von Eurozonen-Chef Mário Centeno in Bukarest bekannt gegeben. Vor fast einem Monat hatten die Minister das Geld noch wegen mangelnder Fortschritte blockiert. 

Die knapp eine Milliarde Euro Euro stammt unter anderem aus griechischen Anleihen, die bis 2022 von den Euro-Zonen-Ländern gehalten werden. Dabei geht es um 640 Millionen Euro aus Zinsgewinnen mit griechischen Staatsanleihen und den Verzicht auf Zinserhöhungen für laufende Hilfskredite in Höhe von 330 Millionen Euro.

Griechenland hatte 2010 wegen eines extrem hohen Haushaltsdefizits und einer Wirtschaftskrise den Zugang zu den Kapitalmärkten verloren. Seitdem hatten die Euro-Partner und der Internationale Währungsfonds (IWF) das Land mit Krediten von insgesamt fast 257 Milliarden Euro mehrfach vor dem Staatsbankrott gerettet. Im Gegenzug für die Hilfsleistungen forderten die Geldgeber tiefgreifende Reformen, vor allem in Verwaltung und Wirtschaft.

Weitere Zahlungen im Halbjahres-Rhythmus 

Im August 2018 endete das letzte Kreditprogramm für das Land, das nun wieder finanziell auf eigenen Beinen stehen soll. Im März gab die Regierung in Athen erstmals wieder eine auf zehn Jahre laufende Staatsanleihe aus.

Weitere Auszahlungen der EU-Partner für Griechenland sind fest eingeplant: sie sollen immer halbjährlich erfolgen. Die Entscheidung über die erste Tranche war eigentlich schon vor Monaten vorgesehen. Dies wurde aber durch noch fehlende Reformen verzögert, die Griechenland eigentlich im Gegenzug bis Ende 2018 zugesagt hatte, aber nicht einhielt.

Dabei ging es insbesondere um eine neue Regelung zum Schutz überschuldeter Haushalte vor der Pfändung ihres Erstwohnsitzes. Aus Sicht der Gläubiger hätte das zu Missbrauch führen können, weil Kreditnehmer ihre Schulden in dem Wissen nicht zurückzahlen, dass ihre Wohnungen oder Häuser nicht angetastet werden können. Griechenland sicherte nun zu, dass diese Regelung auf das Jahr 2019 befristet ist. Damit stand einer Auszahlung der 970 Millionen Euro nichts mehr im Wege.

mm/sti (rtr, afp, ap)