EU-Abwehr gegen klimaschädliche Auslandswaren
13. Dezember 2022Für einen verstärkten Klimaschutz haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten auf die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs geeinigt. Die Parlamentarier und die EU-Länder kamen bei Verhandlungen in Brüssel überein, schrittweise eine Kohlendioxid-Abgabe auf bestimmte Importe wie Zement und Stahl aus Drittländern zu erheben, wie die tschechische Ratspräsidentschaft im Onlinedienst Twitter mitteilte. Die Vereinbarung sieht zunächst ab 2023 eine Testphase vor, in der Importunternehmen ihre Emissionsverpflichtungen melden müssen.
Grenzausgleichsmechanismus CBAM
Der Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) soll einmal verhindern, dass für europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch Klimaschutzvorgaben entstehen. Zudem soll vereitelt werden, dass Firmen womöglich CO2-intensive Produktionen aus der EU in andere Länder verlagern, um den Preis für die Belastung durch Kohlendioxid zu umgehen. Dies ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern will.
Importeure von beispielsweise Eisen oder Stahl sollen künftig CO2-Verschmutzungszertifikate entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen. Auch Aluminium und Zement sollen dem CBAM laut der Einigung unterliegen. Dagegen konnte sich das EU-Parlament nicht mit dem Vorhaben durchsetzen, ebenfalls Wasserstoffe, Kunststoffe und Chemikalien in die Liste aufzunehmen.
Verschmutzungszertifikate derzeit noch kostenlos
Die EU-Mitgliedstaaten hatten eine schrittweise Anwendung des Mechanismus über zehn Jahre ab 2026 gefordert. Die Europaabgeordneten hingegen wollten eine schrittweise Umsetzung zwischen 2027 und 2032. Nach Vorstellungen des EU-Parlaments hätte es damit ab 2032 keine kostenlose Zertifikate mehr im Emissionshandelssystem gegeben.
Derzeit werden den europäischen Industrieunternehmen kostenlose Verschmutzungszertifikate zugeteilt, die einen Teil ihrer Emissionen abdecken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Importen, die nicht denselben Umweltkriterien unterliegen, zu unterstützen. Damit die nun erzielte Einigung zum Gesetz werden kann, fehlt noch die formelle Zustimmung der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments. Dafür sind Verhandlungen am Freitag und Samstag angesetzt. Dann soll auch entschieden werden, ab wann der CBAM vollständig gelten soll.
sti/fab (afp, dpa)