Erste Glyphosat-Klage gegen Monsanto in Australien
4. Juni 2019Die Klagewelle wegen des Unkrautvernichters Glyphosat erreicht nun auch Australien. Dort verklagte ein Gärtner aus Melbourne die Bayer-Tochter Monsanto wegen der angeblich krebserregenden Wirkung ihres glyphosathaltigen Herbizids Roundup beim Obersten Gerichtshof des Bundesstaats Victoria. Es ist die erste Klage dieser Art in dem Kontinent, wie seine Kanzlei Carbone Lawyers am Dienstag mitteilte.
Der 54 Jahre alte Mann namens Michael Ogalirolo leidet nach einem Bericht der Tageszeitung "Sydney Morning Herald" (Dienstag) an einer bösartigen Erkrankung des Lymphsystems (Non-Hodgkin-Lymphom). Er soll über einen Zeitraum von 18 Jahren hinweg den Monsanto-Unkrautvernichter Roundup benutzt haben. In der Klage wird Monsanto Australia vorgeworfen, vor Gesundheitsgefahren durch Roundup-Produkte nicht gewarnt zu haben. Der Unkrautvernichter enthält den Wirkstoff Glyphosat. Bayer erklärte in einer Stellungnahme, bislang seien nur Medienberichte über den Fall bekannt, nicht aber die Klage des Gärtners selbst.
US-Klagen als Vorbild
Der Konzern verwies zudem auf Studien, wonach Roundup für Erkrankungen wie das Non-Hodgkin-Lymphom nicht verantwortlich gemacht werden könne. In der Tat hatte die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat erst Anfang Mai weiterhin als nicht krebserregend eingestuft. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält es hingegen für "wahrscheinlich krebserregend".
Die Klage basiert nach Angaben der Kanzlei auf den jüngsten Urteilen zu Roundup in den USA. Dort gibt es inzwischen etwa 13.400 Kläger wegen des von Monsanto entwickelten Unkrautvernichters. Zuletzt wurde der Konzern Mitte Mai zu mehr als zwei Milliarden Dollar Schadenersatz an ein krebskrankes Ehepaar verurteilt. In zwei vorherigen Fällen wurden den Klägern Schadenersatzzahlungen von insgesamt knapp 160 Millionen Dollar zugesprochen. Bayer hat zwar Berufung eingelegt oder angekündigt, viele Experten gehen aber letztlich von einem teuren Vergleich aus. Nach Angaben des Unternehmens gibt es außerhalb der USA nur eine "sehr geringe Zahl" an Klagen, darunter in Kanada.
hb/bea (rtr,dpa)