Eine Milliarde für Flüchtlinge
28. November 2014Für die Länder und Kommunen werden 2015 und 2016 jeweils bis zu 500 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt - als Entlastung für die Kosten bei Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Die Hälfte der Summe sollen die Länder aber innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen, wie Kanzleramtsminister Peter Altmaier mitteilte. Ob es auch 2017 einen Zuschuss aus Berlin geben wird, soll im Zusammenhang mit anderen Fragen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geklärt werden.
Bundesrat billigt EU-Freizügigkeitsgesetz
Im Gegenzug stimmte der Bundesrat dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem EU-Freizügigkeitsgesetz zu. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wird die Höhe der Leistungen für die Betroffenen ermittelt. Die Asylbewerberzahlen sind in diesem Jahr drastisch gestiegen und werden am Jahresende vermutlich die 200.000 übersteigen.
Mit der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes sollen Betrugsfälle im Bereich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie beim Bezug von Kindergeld innerhalb der EU verhindert werden.
Haft und Einreisesperren bei Sozialbetrug
EU-Bürgern, denen Betrug bei den Sozialleistungen vorgeworfen wird, drohen künftig Strafen bis hin zu Haft und befristeten Einreisesperren. Außerdem sollen die Zuwanderer künftig nur noch ein halbes Jahr Zeit haben, um Arbeit zu finden. Kindergeld soll nur noch unter Angabe der steuerrechtlichen Identifikationsnummer gezahlt werden, um Doppelzahlungen zu verhindern. Zudem soll Schwarzarbeit und Ausbeutung von Zuwanderern besser bekämpft werden. Die Maßnahmen sind Reaktion auf eine Debatte über mutmaßliche Armutszuwanderung vor allem aus Osteuropa.
uh/wl (dpa,epd)