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Politik

EGMR hält Impfpflicht für zulässig

8. April 2021

Die Straßburger Richter urteilten über Tschechiens Impfregeln für Kinder bei verschiedenen Krankheiten: Das Land habe seinen Ermessensspielraum auf diesem Feld nicht überschritten.

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Symbolbild | Deutschland mögliche Verschiebung Masern-Impfpflicht in Thüringen
Verabreichung einer Masern-Impfung (Symbolbild)Bild: Julian Stratenschulte/dpa/picture alliance

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig. "Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden", urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die tschechische Gesundheitspolitik sei im "besten Interesse" der Kinder.

Ziel müsse es sein, dass jedes Kind "gegen schwere Krankheiten geschützt ist, durch Impfung oder durch Herdenimmunität", befanden die Straßburger Richter. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Geldbußen und verwehrte Kindergartenplätze für ungeimpfte Kinder griffen zwar in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ein. Insgesamt sei die tschechische Regelung jedoch angemessen.

Offene Tür für COVID-Impfpflicht?

In dem osteuropäischen Land müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten - darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Röteln und Mumps - geimpft werden. Kindergärten und Krippen können eine Aufnahme ohne nachgewiesenen Impfschutz ablehnen. Den Eltern droht zudem eine Geldbuße.

Straßburg  EGMR
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit Sitz in Straßburg gehört zum Europarat (Archivbild)Bild: DW/D. Dedović

Die Große Kammer des Gerichts entschied final über sechs Fälle aus den Jahren 2013 bis 2015, in denen Kinder nicht wie vorgesehen ihre Routineimpfungen erhalten hatten. Teilweise wollten die Eltern nur bestimmte Vakzine nicht oder erst später verabreichen lassen. Entsprechend den Vorschriften in Tschechien konnte die Injektion nicht zwangsweise vorgenommen werden.

Es ist das erste Urteil des EGMR zu einer Impfpflicht für Kinder. Experten zufolge könnte es Auswirkungen auf die derzeit vielerorts laufenden Corona-Impfkampagnen haben. "Dieses Urteil stärkt die Möglichkeit einer Impfpflicht unter den Bedingungen der aktuellen COVID-19-Epidemie", sagte der Rechtsexperte Nicolas Hervieu vom Sciences Po in Paris der Nachrichtenagentur AFP.

jj/uh (dpa, afp, epd)