Dresdner Messerattacke vermutlich Terror
21. Oktober 2020Man gehe davon aus, dass die Tat vom 4. Oktober einen radikal-islamistischen Hintergrund hatte, teilte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Der Täter war zunächst unerkannt entkommen. Sein Messer hatte er aber am Tatort zurückgelassen. Jetzt wurde ein 20 Jahre alter Syrer festgenommen, gegen den ein Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen wurde. Die Ermittler hatten ihn ihm Zuge der Spurenauswertung ausfindig gemacht, wie die Polizei erklärte. Laut Medien sollen DNA-Spuren des Syrers gefunden worden sein, die bereits in den Polizei-Datenbanken gespeichert waren.
"Der islamistische Terror ist eine andauernde große Bedrohung für unsere Gesellschaft, gegen die wir mit aller Konsequenz vorgehen müssen", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
"Wir brauchen höchste Wachsamkeit und entschiedenes Vorgehen von Polizei, Sicherheitsbehörden und Justiz." Dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen habe, zeige, "dass die Verfolgung islamistischer Gewalttaten höchste Priorität hat".
Ein Opfer starb im Krankenhaus
Opfer des Angriffs in der Dresdner Altstadt waren zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen. Einer der beiden, ein 55-Jähriger aus Krefeld, starb später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Sein Begleiter, ein 53-Jähriger aus Köln, überlebte schwer verletzt.
Beschuldigter hat Verbindung ins islamistische Milieu
Motiv und Hintergründe der Bluttat waren zunächst unklar gewesen. Der seit 2015 in Deutschland geduldete Verdächtige ist nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft. Er war erst Ende September aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden. Das Oberlandesgericht Dresden hatte ihn im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Der Generalbundesanwalt ist zuständig für die Verfolgung terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland. Daneben kann er die Ermittlungen zu anderen Straftaten übernehmen, wenn die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet ist.
uh/kle (dpa, afp, rtr)