Drei Jahre Haft wegen Schwulenhochzeit
1. November 2014Nicht nur drei Jahre Haft sondern auch noch drei Jahre Bewährung nach der Freilassung - so lautet das Urteil, das ein Kairoer Gericht über die Angeklagten fällte. Da Homosexualität in Ägypten offiziell nicht strafbar ist, fiel der Schuldspruch wegen " Verletzung des öffentlichen Anstands".
Internet-Video führte zur Anklage
Grundlage für die Anklage war ein umstrittenes Video, das im Internet in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter sowie auf Youtube für Aufsehen gesorgt hatte. Es zeigt zwei Männer, die sich auf einem Ausflugsboot auf dem Nil küssen, Ringe tauschen und einen Kuchen anschneiden. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wurde der Film auf einer Schwulen-Hochzeit gedreht und illegal veröffentlicht. Die Angeklagten hätten an der Hochzeitsfeier teilgenommen. Einer der Verurteilten hatte dagegen in einer Fernsehtalkshow beteuert, das Video zeige eine Geburtstagsfeier.
Verwandte der Angeklagten protestierten gegen das Urteil und riefen "Unsere Söhne werden unterdrückt." Angeblich um Medienvertreter zu schützen, waren Verwandte bei der Urteilsverkündung nicht innerhalb des Gerichtssaals zugelassen. In vergangenen Anhörungen hatten einige von ihnen Journalisten attackiert und versucht, diese mit den Worten wie: "Wir wollen keinen weiteren Skandal" an der Berichterstattung zu hindern.
Vorwurf: Homo-Hetze der Regierung
Nach dem Richterspruch betonte die Verteidigung erneut, die Mandanten seien nicht schwul. Einer der Anwälte warf dem Gericht vor, es habe dem Druck der Öffentlichkeit nachgegeben. Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte das Urteil. Der Schuldspruch sei Zeichen dafür, dass die neue Regierung mit Hilfe des Strafrechts versuche, sich Sympathien und Unterstützung zu sichern, sagte eine Sprecherin der Organisation.
In Ägypten werden Homosexuelle immer wieder wegen angeblicher Straftatbestände verurteilt. Dabei ziehen die Richter Begründungen wie "Verhöhnung der Religion" oder "gegen den Islam verstoßende Sexualpraktiken" heran. Im April wurden vier Männer zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie nach Darstellung der Anklage "abartige Partys" gefeiert und Frauenkleidung getragen hatten.
cw/mak (dpa, afp)